BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 07.02.2018 | Thema Maßnahmen Maßnahmen und Sanktionen der BaFin-Wertpapieraufsicht

Die BaFin macht bestimmte Maßnahmen und Sanktionen, die sie wegen Verstößen gegen Verbote und Gebote im Bereich der Wertpapieraufsicht erlassen hat oder die der Bundesanstalt gemäß § 335 Absatz 1d des Handelsgesetzbuches mitgeteilt wurden, auf ihrer Webseite bekannt.

Nicht-anonymisierte Bekanntmachungen

Die folgende Tabelle enthält eine Liste aller nicht-anonymisierten Bekanntmachungen.

Anonymisierte Bekanntmachungen

Maßnahmen der BaFin werden unter bestimmten Voraussetzungen, anonymisiert bekannt gemacht. Dies gilt zum Beispiel, wenn aus der Bekanntmachung ein unverhältnismäßig großer Schaden für die natürliche oder juristische Person entstehen würde. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht aller anonymisierten Bekanntmachungen:

Sanktionsmöglichkeiten

Die Aktualisierung der Bußgeldleitlinien II von 2018 berücksichtigt die Neunummerierung nach dem 2. FiMaNoG.

Die Bußgeldleitlinien II von Februar 2017 enthalten ergänzende Zumessungsregeln und berücksichtigen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie und der Marktmissbrauchsverordnung.

Die Bußgeldleitlinien von November 2013 gelten für Verstöße gegen die Pflichten zur Ad-hoc-Publizität, zur Mitteilung und Veröffentlichung von Stimmrechten und zur Finanzberichterstattung.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback