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Stand:geändert am 22.12.2022 Börsen & Märkte

Börsennotierte Unternehmen und Marktteilnehmer sind verpflichtet, verschiedene Transparenz- und Verbotsvorschriften zu befolgen. Insiderhandel und Marktmanipulation sind verboten. Zu den Pflichten der Unternehmen gehört es etwa, Ad-hoc-Meldungen zu veröffentlichen, regelmäßig Finanzberichte zu publizieren und Directors´ Dealings sowie Stimmrechtsmitteilungen der Marktteilnehmer zu melden.

Mit Inkrafttreten des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (1. FiMaNoG) und des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetzes (2. FiMaNoG) gilt dabei ein neues Rechtsregime: Die BaFin überwacht, ob Unternehmen und Marktteilnehmer die in der unmittelbar geltenden Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse RegulationMAR) genannten Pflichten und Verbote auch tatsächlich einhalten. Ergänzt wird die MAR auf europäischer Ebene durch verschiedene ausführende Rechtsvorschriften, national aber auch weiterhin durch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das im Hinblick auf die EU-Verordnung sowie die entsprechenden Durchführungsbestimmungen durch das 1. und 2. FiMaNoG angepasst wurde.

Die Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung - WpAIV) in der ab 3. Januar 2018 gültigen Fassung, tritt hinter der MAR sowie den ausführenden Rechtsvorschriften zur MAR zurück, soweit sich in diesen entsprechende oder abweichende Regelungen finden.

Die Aufsicht über börsennotierte Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Börsenaufsicht. Denn die Überwachung der einzelnen Börsen ist Aufgabe der Börsenaufsichtsbehörden der Bundesländer. Diese Aufsichtsbehörden kontrollieren, ob der Handel an den Börsen ordnungsgemäß nach dem Börsengesetz (BörsG) abläuft.

Die Börsenaufsicht überwacht vor allem die Preisbildungsprozesse und arbeitet dabei mit den Handelsüberwachungsstellen zusammen. Sie ist ebenfalls zuständig dafür, solche multilateralen Handelssysteme zu überwachen, die von Börsen betrieben werden (Freiverkehr). Multilaterale Handelssysteme, die hingegen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten betrieben werden, stehen unter der Aufsicht der BaFin.

Auf internationaler Ebene nimmt die BaFin auch für die Börsenaufsicht relevante Aufgaben wahr. Sie arbeitet hierbei unter anderem mit zuständigen Stellen im Ausland und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) nach den Vorschriften der §§ 18 ff. WpHG zusammen.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, richten Sie diese bitte an marktueberwachung@bafin.de.

Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

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