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Stand:geändert am 01.09.2022 | Thema Fintech Digital Banking / Neo Banks

Digitales Banking bedeutet: Bankgeschäfte werden online über einen Computer, ein Notebook oder über eine App auf Smartphone oder Tablet abgewickelt. Auf diese Weise sollen Dienstleistungen kostengünstig und bequem abgewickelt werden können, bei durchgehender Erreichbarkeit des Anbieters. Allerdings muss dabei auf einen physischen Kontakt in Filialen verzichtet werden, und das Leistungsangebot ist eingeschränkt.

So genannte Neo-Banken oder Challenger-Banken fokussieren sich auf dieses digitale Banking. Sie bieten ihre Dienstleistungen rein digital an und beschränken sich meist auf ein spezielles Kundensegment. Das Angebot der verfügbaren Finanzdienstleistungen ist meist begrenzt. Zum Teil gibt es hier auch Anbieter, die selbst keine Bank sind, sondern mit einer Bank zusammenarbeiten, um Finanzdienstleistungen anbieten zu dürfen. Dies wird als White Labeling bezeichnet.

Als Neo-Banken oder Challenger-Banken werden diese Unternehmen bezeichnet, da sie relativ neu sind und im Markt antreten, um die etablierte Bankenwelt mit einem rein digitalen Angebot herauszufordern.

Digitales Banking wird allerdings auch von etablierten Instituten angeboten. Dies kann auf Ebene einzelner Dienstleistungen erfolgen, z.B. im Zahlungsverkehr, oder auch durch Gründung einer Tochter mit eigenem Marktauftritt oder Beteiligung an einer Neo-Bank.

Die Übergänge zu den so genannten Direktbanken sind fließend. Diese Institute kommen ebenfalls ohne Filialen aus. Neben einem reinen digitalen Angebot, sind diese auch telefonisch erreichbar und das Angebot an Finanzdienstleistungen ist größer. Für eine physische Geschäftsanbahnung können auch Vermittler genutzt werden, z.B. bei Wohnimmobilienfinanzierungen. Direktbanken können auch Töchter etablierter Institute sein. Direktbanken selbst lassen sich heutzutage schon selbst als etabliert bezeichnen, da diese bereits seit den 1990er Jahren auf dem Markt sind.

Welche Erlaubnisse werden für Digitales Banking, Neo-Banken und Direktbanken benötigt?

Wer in Deutschland beabsichtigt, bestimmte Dienstleistungen des Bankwesens zu erbringen, benötigt hierfür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht, unabhängig von der eingesetzten Technologie zur Erbringung der Dienstleistungen. Je nach Art und Umfang des Geschäftsmodells wird zwischen einer sogenannten 'Vollbanklizenz' oder einer sogenannten 'Teilbanklizenz' unterschieden. Eine Vollbanklizenz gestattet das Erbringen aller wesentlichen Bankgeschäfte. Banken mit einer Vollbanklizenz sind regelmäßig als Universalbanken tätig. Dahingegen ermöglicht eine Teillizensierung nur die Vornahme einzelner oder nur eines speziellen Bankgeschäftes. Banken, die nur einzelne oder ein einziges spezifisches Bankgeschäft erbringen, werden auch als 'Spezialbanken' bezeichnet.
Während Banken ihre Dienstleistungen üblicherweise direkt gegenüber ihren Kunden anbieten, erfolgt dies beim White Labeling zumindest teilweise über zwischengeschaltete Dritte. Solche Dritte können etwa eine Neo-Bank oder eine Challenger-Bank sein, die Dienstleistungen der Bank unter eigener Marke anbieten. Diese Dritten benötigen in diesem Fall keine eigene Erlaubnis der Finanzaufsicht, da sie selbst keine Dienstleistungen des Bankwesens erbringen.

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