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Stand:geändert am 01.09.2022 | Thema Fintech FinTech Innovation Hub

Auf diesen Seiten möchte die BaFin einen schnellen und strukturierten Einstieg und ersten Überblick über Geschäftsmodelle, Technologien, notwendige Erlaubnispflichten und anwendbares Aufsichtsrecht geben und die Gelegenheit für eine unkomplizierte, aber strukturierte Kontaktaufnahme bieten. Orientieren Sie sich hier und erfahren Sie, welche Einschätzungen und Vorgaben die BaFin bereits für die einzelnen innovativen Finanztechnologien und Geschäftsmodelle zusammengestellt hat. Dabei leiten wir Sie auch zu den einschlägigen Fachinformationen auf unserer Webseite weiter.

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Innovation ist der Motor, den jeder Markt braucht, der zukunftsfähig bleiben will. Nachhaltig erfolgreiche Innovationen sichern die Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes. Treibende Kraft für Innovationen auf dem Finanzmarkt ist derzeit vor allem die Digitalisierung. Ein Begriff steht dabei besonders im Fokus: FinTech.

Für die Bezeichnung FinTech hat sich weitgehend die vom Finanzstabilitätsrat FSB (Financial Stability Board) angeführte Definition durchgesetzt. Das FSB bezeichnet als FinTechs technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungssektor, die neue Geschäftsmodelle, Anwendungen, Prozesse oder Produkte hervorbringen und die Finanzmärkte und Institute sowie die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht werden, beeinflussen könnten.

FinTech ist demnach ein weit gefasster Begriff, der eine große Auswahl an Technologien beschreibt. Deshalb wird der Begriff oft zusätzlich anhand der erbrachten wirtschaftlichen Leistung eingegrenzt. Kommen innovative Technologien in der Versicherungsbranche zum Einsatz, spricht man zum Beispiel von InsurTech. Der Begriff setzt sich aus den englischsprachigen Wörtern „Insurance“ (Versicherung) und „Technology“ (Technologie) zusammen.

Ein anderes Einsatzgebiet ist Regtech, das aus den englischen Wörtern „Regulatory“ und „Technology“ gebildet wird. Der Fokus liegt bei RegTech auf der von innovativen Technologien gestützten effektiveren und effizienteren Abbildung, Erfüllung und Dokumentation regulatorischer und aufsichtlicher Pflichten.

Von Regtech abzugrenzen ist Suptech, ein Kofferwort aus „Supervisory Technology“. SupTech-Anwendungen unterstützen die Arbeit von Aufsichtsbehörden und können somit als Gegenstück zu RegTech verstanden

Keine rechtliche Definition für Begriff Fintech

Eine rechtliche Definition des Begriffs FinTech existiert dagegen nach wie vor nicht. Aufgrund ihrer Technologieneutralität spielt es aber für die BaFin ohnehin keine Rolle, ob und welche innovative Finanztechnologie die Unternehmen einsetzen, die unter ihrer Aufsicht stehen. Es gilt der Grundsatz „gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regel“.

Die BaFin begleitet den digitalen Wandel der Finanzindustrie eng und will Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen, die mit neuen Technologien arbeiten. Und da time to market – der Zeitraum bis zur Markteinführung – für jedes FinTech und jeden Newcomer ein entscheidender Faktor ist, will die BaFin mit diesen Unternehmen so früh, so effizient und so transparent wie möglich kommunizieren.

Allgemein gilt: Die Darstellung der verschiedenen Geschäftsmodelle ist lediglich indikativ und stellt keine abschließende rechtliche Beurteilung durch die BaFin dar. Verbindliche Einschätzungen können jeweils nur aufgrund der individuellen Umstände im konkreten Einzelfall erteilt werden.

BIS-FSI Fintech Tree

Grafik Quelle: BIS-FSI BIS-FSI Fintech Tree

1. Anfragen und Kontakt

Für individuelle Anfragen haben wir daher das FinTech-Kontaktformular eingerichtet. Es dient als digitale erste Anlaufstelle, um mit den Experten aus den Fachbereichen der BaFin in Kontakt zu treten. Geht es um Erlaubnispflichten, werden die Anfragen zum Teil auch an die örtlich zuständigen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank weitergeleitet.

2. FinTech-Geschäftsmodelle

FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – insbesondere auch eine Erlaubnis der BaFin erfordern. Einen Überblick über die derzeit am häufigsten auftretenden Geschäftsmodelle sowie aufsichtsrechtliche Hinweise finden Sie auf den folgenden Unterseiten:

- Automatisierte Anlageberatung (Robo Advice) und automatisches Trading
- Automatisierte Finanzportfolioverwaltung
- Signalgebung und automatisierte Auftragsausführung
- Annahme und Übermittlung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte;
- Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Dritte;
- Beratung zu Kryptowerten;
- Betrieb einer Handelsplattform für Kryptowerte;
- Platzierung von Kryptowerten;
- Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte;
- Tausch von Kryptowerten gegen Nominalgeldwährungen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind;
- Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Dritte.

3. Innovative Finanztechnologien

Neue innovative Technologien sind auch in der Finanzindustrie Treiber des digitalen Wandels. Big Data, künstliche Intelligenz, Distributed Ledger-Technologien wie die Blockchain und Cloud Services sind nur einige Schlagwörter, die in diesem Zusammenhang immer wieder fallen.

Neben Innovationen wie den Fortschritten bei der Künstlichen Intelligenz oder der Distributed-Ledger-Technologie gibt es eine Vielzahl weiterer Technologiefelder wie etwa cloud services, die über den allgemeinen technologischen Fortschritt längst Eingang in den operativen Alltag auf dem Finanzmarkt und auch ihrer aufsichtlichen Erfassung gefunden haben. Der nachfolgende Überblick konzentriert sich daher auf ausgewählte Entwicklungen, deren disruptives Potential neue Fragen in Bezug aufsichtliche oder regulatorische Implikationen aufwirft.

4. Weitergehende Informationen

Mehr zum Thema

Hier finden Sie noch weitere Informationen rund um die Themen Innovative Geschäftsmodelle und Finanztechnologien:

5. Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich einen Erlaubnisantrag stellen und was muss ich dabei beachten?

Wer in Deutschland beabsichtigt, bestimmte Dienstleistungen des Bank- und Finanzwesens zu erbringen, benötigt hierfür eine Erlaubnis der Finanzaufsicht. Bei der Frage, welche Erlaubnis erforderlich ist, sind das jeweils geplante Geschäftsmodell sowie die rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung der hierbei geplanten Produkte und Dienstleistungen maßgeblich. Ob ein Geschäftsmodell erlaubnispflichtig ist, und wenn ja, welche Art der Erlaubnis erforderlich ist und welchen Umfang die Erlaubnis haben muss, wird aufgrund der individuellen Umstände im konkreten Einzelfall festgestellt. Für eine erste, unverbindliche Orientierung stellt die BaFin die Hinweise auf ihrer Markteintrittsseite zur Verfügung.

Was muss ich tun, wenn ich technische Dienstleistungen für ein Institut erbringen will?

Zwar benötigen reine technische Dienstleister keine eigene BaFin-Erlaubnis zum Betrieb ihrer Tätigkeit, solange diese nicht als Bankgeschäft oder Finanzdienstleistung einzuordnen ist. Erbringen sie ihre Leistungen aber an Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin oder der Deutschen Bundesbank stehen, kann ihre Leistung im Einzelfall als eine wesentliche Auslagerung durch das beaufsichtigte Unternehmen anzusehen sein. Wesentliche Auslagerungen liegen zum Beispiel vor, wenn die erbrachte Leistung für das beaufsichtigte Geschäftsmodell kritisch ist oder bankaufsichtsrechtlich vorgeschriebene Compliance-Pflichten wie Geldwäscheprävention, interne Revision oder Risikomanagement des auslagernden Unternehmens betrifft. Handelt es sich bei einer technischen Dienstleitung um eine wesentliche Auslagerung, muss das beaufsichtigte Unternehmen bei der Vertragsgestaltung mit dem Auslagerungsunternehmen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die von der BaFin vorgegeben werden. Das betrifft insbesondere die Sicherstellung, dass das beaufsichtigte Institut ebenso wie die Aufsichtsbehörden und die beauftragten Prüfer uneingeschränkte Auskunftsrechte in Bezug auf die zu erbringende Leistung erhält, die Gewährleistung von Weisungsrechten des Instituts zur jederzeitigen Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Pflichten, die Vereinbarung angemessener Kündigungsfristen und vieles mehr. Über solche vertraglichen Vereinbarungen können deshalb die das auslagernde Institut treffenden aufsichtsrechtlichen Pflichten auch auf technische Dienstleister durchschlagen.

Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) hat die BaFin weitere Kompetenzen erhalten und kann seit Anfang 2022 nun auch direkt auf Unternehmen zugreifen, auf die Banken wesentliche Aktivitäten und Prozesse auslagern. Das FISG stellt klar, welche unmittelbaren Informations- und Prüfrechte die BaFin hat: Musste die BaFin zuvor über die Banken eingreifen, kann sie nun unmittelbar auf das Auslagerungsunternehmen zugreifen, wenn sie einen Missstand vermeiden oder beheben will. Auch Bußgelder kann sie nun gegenüber dem Unternehmen verhängen. Für den Fall, dass Institute Auslagerungsunternehmen in Drittstaaten außerhalb des Europäischen Währungsraums wählen, müssen sie mit diesen vertraglich einen Zustellungsbevollmächtigten vereinbaren, an das die Aufsicht zum Beispiel Prüfungsanordnungen kurzfristig zustellen kann. Außerdem wurde die Anzeigepflicht für wesentliche Auslagerungen wiedereingeführt, was der Aufsicht einen flächendeckenden Überblick über Auslagerungen und die damit einhergehenden (Konzentrations-)Risiken verschafft.

Kann mich die BaFin bei der Gründung meines Unternehmens beraten?

Kurz: Nein.

Die BaFin ist seit jeher bemüht, frühzeitig Rechtsklarheit und Transparenz hinsichtlich ihrer aufsichtlichen Erwartungshaltung herzustellen. Dazu stellt sie auch schon im Vorfeld der eigentlichen Verwaltungsverfahren eine Vielzahl von Merkblättern, Rundschreiben und weiteren Hilfestellungen bereit. Der Dialog der BaFin mit FinTechs geht aber über passive Informationsquellen hinaus. Konkrete Anfragen können über das zentrale FinTech-Kontaktformular an die BaFin gerichtet werden, so dass ein direkter Kontakt zu den zuständigen Fachbereichen zu vertiefenden Einzelfragen hergestellt werden kann. Zudem können innovative Geschäftsmodelle im Vorfeld von Verwaltungsverfahren wie der Stellung von Erlaubnisanträgen auch in Tech-Workshops gemeinsam diskutiert werden, insbesondere bei besonders komplexen, neuen oder bereichsübergreifenden Fragen.

In keinem der Dialogformate kann jedoch eine Wahrnehmung fremder Interessen erfolgen. Die BaFin erläutert im Rahmen vielmehr ausschließlich Rechts- und Verfahrensfragen in ihres gesetzlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich.

Eine Sammlung aller FAQ zum Thema FinTech finden auf unserer Übersichtsseite.

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