Thema Fintech Unternehmensgründer und Fintechs
Eine klare Definition des Begriffs „Fintechs“ existiert bisher nicht. Als Kombination aus den Worten „Financial Services“ und „Technology“ versteht man unter Fintechs gemeinhin junge Unternehmen, die mit Hilfe technologiebasierter Systeme spezialisierte und besonders kundenorientierte Finanzdienstleistungen anbieten.
Geschäftsmodelle
Fintech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und können – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnis der BaFin erfordern. Einen Überblick über die derzeit am häufigsten auftretenden Geschäftsmodelle sowie aufsichtsrechtliche Hinweise finden Sie auf den folgenden Unterseiten:
- Alternative Bezahlverfahren
- Automatisierte Finanzportfolioverwaltung
- Blockchain-Technologie
- Plattform zur automatisierten Anlageberatung
- Plattform zur Signalgebung und automatisierten Auftragsausführung
- In bestimmten Fällen müssen Fintechs, ebenso wie andere Anbieter auch, ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen.
- Virtuelle Währungen/Virtual Currency (VC)
- Insurtechs
Erlaubnispflicht
Die Darstellung der verschiedenen Geschäftsmodelle ist lediglich indikativ und stellt keine abschließende rechtliche Beurteilung durch die BaFin dar. Verbindliche Einschätzungen können jeweils nur aufgrund der individuellen Umstände im konkreten Einzelfall erteilt werden. Zur konkreten Prüfung Ihrer Erlaubnispflicht füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus.
Das Betreiben von Zahlungsdiensten, Finanzdienstleistungen, Bank- oder Versicherungsgeschäften ohne Erlaubnis ist strafbar.