© Lens/556518320-stock.adobe.com
5. Risiken aus unzureichender Geldwäscheprävention →
Das Risiko, dass Finanzmarktakteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, ist nach wie vor hoch, auch aufgrund des geopolitischen Umfelds. Erhöhte Aufmerksamkeit ist erforderlich, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Im deutschen Finanzsektor beaufsichtigt die BaFin über 9.400 Aufsichtsobjekte (siehe Tabelle 1). Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche zu ergreifen und angemessen und wirksam gegen Geldwäsche vorzugehen (vgl. Risiken im Fokus 2024).
Tabelle 1: Anzahl der Aufsichtsobjekte der BaFin nach Verpflichtetengruppen
Kreditinstitute | 1.312 |
Finanzdienstleistungsinstitute (Leasing- und Factoring-Institute als Institute nach § Abs. 1a KWG) | 378 |
Wertpapierinstitute | 714 |
Zahlungsinstitute (Zahlungs- und E-Geld-Institute und Kryptodienstleister) | 152 |
Agenten (inkl. Distributoren) | 5.500 |
Versicherungsunternehmen | 202 |
Kapitalverwaltungsgesellschaften | 678 |
Freigestellte Institute | 267 |
Europäische Zweigniederlassungen (82 KI, 40 WpI, 20 ZAG, 79 KVG) | 229 |
Gesamt | 9.432 |
Quelle: BaFin, Stand: November 2024
Bei einem Geldwäscheverdacht müssen die Verpflichteten die Financial Intelligence Unit (FIU) informieren. 2023 gingen bei der FIU 310.956 solcher Verdachtsmeldungen aus dem Finanzsektor ein (Vorjahr: 326.123). Im Jahr 2023 wurden der FIU insgesamt 322.590 Verdachtsfälle aus dem Finanz- und dem Nichtfinanzsektor sowie von weiteren Verpflichteten gemeldet (Vorjahr: 337.186). Damit machen die Meldungen aus dem Finanzsektor 96,39 Prozent der Verdachtsmeldungen aus. Der Anteil ist damit unverändert hoch.
Terrorismusfinanzierung und illegale Finanztransfers
Das Risiko der Terrorismusfinanzierung hat angesichts der aktuellen internationalen Krisenherde nochmals zugenommen. Eine wesentliche Herausforderung bei der Prävention von Terrorismusfinanzierung besteht darin, dass die Mittel oft aus legalen Quellen stammen und dann in kriminelle Netzwerke fließen. Dagegen müssen die Verpflichteten gezielte Vorkehrungen treffen. Sie müssen bei ihren Präventionsmaßnahmen, wie der Risikoanalyse und dem Transaktionsmonitoring, klar zwischen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung differenzieren.
In der Praxis zeigte sich, dass Unternehmen, die dies nicht tun, Risiken aus Terrorismusfinanzierung entweder gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigten. Wichtig ist unter anderem, Transaktionen und die Verwendung von Mitteln kritisch zu hinterfragen. Besonders aufmerksam sollten Institute bei Barzahlungen sein und wenn Zahlungen und Transfers nicht zum Zweck des Kontos oder den wirtschaftlichen Verhältnissen der Geldgeberin oder des Geldgebers passen.
Illegale Finanztransfers am Beispiel Hawala Banking
Hawala ist ein seit langem genutztes informelles Zahlungsverfahren. Durch geopolitische Konflikte hat es weltweit an Bedeutung gewonnen. Hawala funktioniert nach dem „System der zwei Töpfe“ über Mittelspersonen. Dies sind die sogenannten „Hawaladare“, die ohne staatliche Zulassung und Aufsicht agieren (siehe Abbildung 10).
Abbildung 10: Funktionsweise Hawala Banking
Quelle: BaFin-eigene Darstellung
Das System ist „beleg-, konto- und banklos“ und basiert auf Vertrauen und Verschwiegenheit. Die Nutzung regulierter Finanztransferdienstleister wird umgangen, was die Aufdeckung der entsprechenden Strukturen erschwert. Die Hawaladare transferieren teils hohe Geldsummen über Staatsgrenzen hinweg. Aus diesen Gründen kann Hawala leicht zur Finanzierung von Terrorismus, Menschenhandel, Schleuserkriminalität und vielen anderen kriminellen Handlungen genutzt werden.
Geschäftsmodelle mit besonderen Schwachstellen
Auch bestimmte regulierte Geschäftsmodelle weisen besonders hohe Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf. Ein Beispiel ist das Loan Fronting: Dabei vergibt ein Kreditinstitut Darlehen im Auftrag von Dritten. Oft stammen die Gelder nicht von der Bank selbst, sondern von Investoren.
Das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist vor allem dann erhöht, wenn die Investoren und damit die Herkunft der Gelder beziehungsweise die Herkunft der Kreditsicherheiten unbekannt sind.
Innovationen mit potenziellen Geldwäscherisiken
Technologische Innovationen am Finanzmarkt können das Risiko für Geldwäsche erhöhen. Dies ist zum Beispiel bei Kryptowerten der Fall: Ihre Handhabung ist komplex und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, was die Transparenz erschwert. Seit dem 30. Dezember 2024 müssen Verpflichtete bei Kryptowertetransfers spezifische Pflichten einhalten. Die neu gefasste europäische Geldtransferverordnung regelt diese Anforderungen. Sie ersetzt die bisherige Kryptowertetransferverordnung.
Ein weiterer Umstand, der die Geldwäscheprävention erschweren kann, ist die vermehrte Nutzung der virtuellen IBAN (vIBAN). Sie ersetzt beispielsweise im Zahlungsverkehr mit Geschäftskunden Rechnungsnummer und Verwendungszweck und ermöglicht die automatisierte Verarbeitung der Aufträge.
Der Einsatz von vIBAN birgt je nach Geschäftsmodell besondere Risiken: vIBANs können die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen erschweren, weil die Absender und Empfänger von Zahlungen sowie deren geografischer Aufenthaltsort schwieriger zu identifizieren sind. Dies kann bei Kreditinstituten, die die vIBAN ausgeben, oder bei zwischengeschalteten Zahlungsdienstleitern die Wahrnehmung der Kundensorgfaltspflichten und das Transaktionsmonitoring beeinträchtigen.
Möglich ist auch, dass die vIBAN einen anderen Ländercode als den Code erhält, der mit ihrem Zahlungskonto eigentlich verknüpft sein müsste. Hierdurch wird fälschlicherweise der Anschein erweckt, das Konto werde im Inland geführt und unterliege somit der inländischen Regulierung und Kontrolle. Kundinnen und Kunden könnten hierdurch getäuscht werden.
Wie die BaFin vorgeht
- Die BaFin wird fortlaufend bei allen Verpflichteten darauf hinwirken, dass sie ihre Transaktionsüberwachung und Datenanalyse verbessern. Sie hält die hohe Intensität der Aufsichts- und Prüfungstätigkeit im Banken- und im Nichtbankensektor aufrecht: Im Jahr 2025 wird sie mindestens 75 Sonderprüfungen im Banken- und Nichtbankensektor mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten durchführen.
- Die BaFin untersucht insbesondere bei Kredit- und Zahlungsinstituten, wie hoch ihr Risiko ist, für Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, und wie sie dieses Risiko eindämmen.
- Die BaFin bereitet sich weiter auf das künftige Europäische Aufsichtsregime vor, bei dem die Anti Money Laundering Authority (AMLA) in Zusammenarbeit mit nationalen Behörden direkte und indirekte Aufsichtsaufgaben übernehmen wird.
- In einer Feldanalyse wird die BaFin eruieren, wie häufig und für welche Zwecke vIBANs in Deutschland genutzt werden. Ziel ist es, Geschäftsmodelle mit hohem Geldwäscherisiko zu identifizieren. Aus den Ergebnissen wird die BaFin gezielte Aufsichtsmaßnahmen ableiten.
- Die BaFin wird eine Analyse zum Umgang mit Geschäftsmodellen durchführen, die aus Geldwäschesicht besonders kritisch sind. Dabei nimmt sie insbesondere das Thema Bezahlverfahren in den Blick. Die BaFin wird prüfen, ob diese Geschäftsmodelle erlaubnispflichtig sind.
Weitere Artikel aus den Risiken im Fokus
Startseite Risiken im Fokus 2025
Hauptrisiken im Fokus der BaFin
1. Risiken aus Korrekturen an den Immobilienmärkten
2. Risiken aus signifikanten Korrekturen an den internationalen Finanzmärkten
3. Risiken aus dem Ausfall von Unternehmenskrediten
4. Risiken aus Cyber-Vorfällen mit gravierenden Auswirkungen
6. Risiken aus Konzentrationen bei der Auslagerung von IT-Dienstleistungen
Bedeutende Trends
1. Digitalisierung
2. Nachhaltigkeit
3. Geopolitische Umbrüche