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Stand:geändert am 06.10.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Kontenabrufverfahren

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Kontenabrufverfahren.

In der Abteilung GW ist auch die elektronische Kontenabrufeinrichtung nach § 24c KWG angesiedelt. Hiermit können unter bestimmten Voraussetzungen Konten, Depots oder Schließfächer von Personen bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten aufgespürt und an die jeweiligen Anfragenden, vor allem Strafverfolgungsbehörden, übermittelt werden. Werden dabei Konten von (mutmaßlichen) Terroristen mit Sitz in der Europäischen Union entdeckt, kann die Abteilung GW diese Konten einfrieren und den betreffenden Banken Transaktionen untersagen.

Zusatzinformationen

Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

Hinweise zur Allgemeinverfügung zur Anordnung der Speicherung von Daten in einem Dateisystem nach § 24c Abs. 1 KWG

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Veröffentlichungen zum Thema

„Wer su­chet, der fin­det!“

(BaFinJournal) Seit zwei Jahren leitet BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe den Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention. Was sie bisher bewegt hat und worauf es ihr in den nächsten Jahren ankommt, erklärt sie im Interview.

Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on: Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­öf­fent­licht PeP-Lis­te

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit wichtigen öffentlichen Ämtern auf nationaler Ebene, in internationalen Organisationen und in Organen und Einrichtungen der Europäischen Union veröffentlicht. Personen, die diese Ämter bekleiden, sind politisch exponierte Personen (PeP).

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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Januar 2024 angeordnet, dass die Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt ihre Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Konkret geht es um die Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen. Die BaFin hatte hier einen wesentlichen Mangel festgestellt.

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Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 11. Dezember 2023 das Rundschreiben 12/2023 (GW) veröffentlicht.

Rund­schrei­ben 12/2023 (GW)

Rundschreiben 12/2023 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

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