Stand:geändert am 06.10.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung Kontenabrufverfahren
Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Kontenabrufverfahren.
In der Abteilung GW ist auch die elektronische Kontenabrufeinrichtung nach § 24c KWG angesiedelt. Hiermit können unter bestimmten Voraussetzungen Konten, Depots oder Schließfächer von Personen bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten aufgespürt und an die jeweiligen Anfragenden, vor allem Strafverfolgungsbehörden, übermittelt werden. Werden dabei Konten von (mutmaßlichen) Terroristen mit Sitz in der Europäischen Union entdeckt, kann die Abteilung GW diese Konten einfrieren und den betreffenden Banken Transaktionen untersagen.