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Stand:geändert am 08.06.2021 | Thema Geldwäschebekämpfung BaFin-Vorgaben

Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise u. a. für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Ebenfalls erlässt die BaFin in regelmäßigen Abständen Rundschreiben und gibt Hinweise zu Themen, die die Prävention von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung betreffen.

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Veröffentlichungen zum Thema

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 22. April 2024 das Rundschreiben 04/2024 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

Rund­schrei­ben 04/2024 (GW)

Rundschreiben 04/2024 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Be­kannt­ma­chung zur Com­merz­bank AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Commerzbank AG Geldbußen von insgesamt 1.450.000 Euro verhängt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass die Commerzbank AG und die ehemalige comdirect Bank AG, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. In Folge der nicht ausreichenden Überwachung haben Mitarbeitende gegen geldwäscherechtliche …

„Wer su­chet, der fin­det!“

(BaFinJournal) Seit zwei Jahren leitet BaFin-Exekutivdirektorin Birgit Rodolphe den Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention. Was sie bisher bewegt hat und worauf es ihr in den nächsten Jahren ankommt, erklärt sie im Interview.

Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on: Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­öf­fent­licht PeP-Lis­te

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit wichtigen öffentlichen Ämtern auf nationaler Ebene, in internationalen Organisationen und in Organen und Einrichtungen der Europäischen Union veröffentlicht. Personen, die diese Ämter bekleiden, sind politisch exponierte Personen (PeP).

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