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Thema Geldwäschebekämpfung Verdachtsmeldewesen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zum Verdachtsmeldewesen.

Die Personen und Unternehmen, die von den geldwäscherechtlichen Bestimmungen betroffen sind, haben die Pflicht, derartigen Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen nachzugehen. Stellen sie dabei unter anderem Tatsachen fest, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte oder ein Geschäftsvorfall im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht, so müssen die Verpflichteten diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Wegen Einzelheiten zur Verdachtsmeldepflicht wird auf § 43 GwG sowie auf die entsprechenden Ausführungen in den (derzeit konsultierten) Auslegungs- und Anwendungshinweisen verwiesen.)

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Veröffentlichungen zum Thema

Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung: An­zei­ge­pflich­ten di­gi­tal er­fül­len

Ab dem 13. Juni 2025 bietet die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren an. Erstmals können Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Anzeigepflichten digital, schnell und nachweisbar erfüllen.

An­hö­rung zur All­ge­mein­ver­fü­gung be­züg­lich der Rück­nah­me von Frei­stel­lun­gen von Vor­schrif­ten des Geld­wä­sche­ge­set­zes (GwG)

Die BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention, Birgit Rodolphe, beabsichtigt, Freistellungen von Vorschriften des GwG zurückzunehmen. Gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) gibt sie hiermit Gelegenheit, sich dazu bis zum 20. Juni 2025 zu äußern. Die von ihr beabsichtigte Verfügung hat folgenden Wortlaut:

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 15.04.2025 das Rundschreiben 07/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

Rund­schrei­ben 07/2025 (GW)

Rundschreiben 07/2025 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

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