BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 12.10.2018 | Thema Geldwäschebekämpfung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Geld­wä­sche­prä­ven­ti­on: Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­öf­fent­licht PeP-Lis­te

Die Europäische Kommission hat eine Liste mit wichtigen öffentlichen Ämtern auf nationaler Ebene, in internationalen Organisationen und in Organen und Einrichtungen der Europäischen Union veröffentlicht. Personen, die diese Ämter bekleiden, sind politisch exponierte Personen (PeP).

Be­kannt­ma­chung zur So­ciété Généra­le S.A. Nie­der­las­sung Frank­furt

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Januar 2024 angeordnet, dass die Société Générale S.A. Niederlassung Frankfurt ihre Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert. Konkret geht es um die Datenverarbeitungssysteme für die Überwachung von Transaktionen. Die BaFin hatte hier einen wesentlichen Mangel festgestellt.

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 11. Dezember 2023 das Rundschreiben 12/2023 (GW) veröffentlicht.

Rund­schrei­ben 12/2023 (GW)

Rundschreiben 12/2023 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Geld­wä­sche­be­kämp­fung: „Noch nicht am Ziel“

(BaFinJournal) In den vergangenen Jahren haben die Unternehmen des Finanzsektors bei der Geldwäscheprävention insgesamt Fortschritte gemacht. Aus Sicht der BaFin gibt es aber weiter Verbesserungsbedarf. Ein Kurzkommentar von Birgit Rodolphe, Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention bei der BaFin.

Alle Dokumente