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Stand:geändert am 10.03.2023 | Thema Investmentfonds KVGen und Investmentfonds

Die BaFin beaufsichtigt Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) und die von den KVGen angebotenen Investmentfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Hinweis

Alle von der BaFin beaufsichtigten KVGen finden Sie in der Unternehmensdatenbank, alle beaufsichtigen Investmentfonds in der Investmentfondsdatenbank der BaFin.

Die BaFin veröffentlicht keine Verkaufsprospekte von Investmentfonds. Aktuelle Prospekte sind in der Regel auf der Internetseite der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu finden.

Sitz und Haupt­ver­wal­tung in Deutsch­land

Wer als Kapitalverwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt die schriftliche Erlaubnis der BaFin oder muss sich bei der BaFin registrieren. Von der Verwaltung eines Investmentvermögens wird gesprochen, wenn mindestens die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement erbracht wird.

Mehr: Sitz und Hauptverwaltung in Deutschland …

Zweignie­der­las­sung in Deutsch­land (EU-Pass)

Wer als Verwaltungsgesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR über eine Zweigniederlassung oder im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in Deutschland Investmentvermögen verwalten möchte, benötigt hierzu einen EU-Pass.

Mehr: Zweigniederlassung in Deutschland (EU-Pass) …

In­vest­ment­fonds & Ver­trieb

Zu Investmentfonds gehören zum Beispiel OGAW, Immobilien-Sondervermögen, Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen, Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen oder Hedgefonds.

Mehr: Investmentfonds & Vertrieb …

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