BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 09.01.2024 | Thema Prospekte, Verbraucherschutz Prospekte für Wertpapiere

In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten oder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen werden. Der Prospekt muss gesetzlich festgelegte Mindestangaben enthalten, die erforderlich sind, um den Anleger umfangreich über das betreffende Wertpapier zu informieren.

Einleitung

Die BaFin prüft, ob der Prospekt alle gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zudem wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen aufweist. Die BaFin überwacht jedoch weder die Seriosität des Emittenten noch kontrolliert sie das Anlageprodukt. Auch die inhaltliche Richtigkeit des Prospekts wird von der BaFin nicht überprüft. Dafür sind später Haftungsansprüche gegen den Emittenten der Wertpapiere möglich, wenn der Prospekt unvollständig oder fehlerhaft ist.

Gelegentlich werben Anbieter mit Aussagen wie "Prospekt bei der BaFin hinterlegt". Die BaFin missbilligt diese Art der Werbung ausdrücklich, denn sie gibt keinerlei Aufschluss über die Qualität des Angebotes beziehungsweise des Anbieters, sondern erweckt den Eindruck, die BaFin habe die Emission mit einem Gütesiegel versehen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Werbung mit Angaben, die über den Umfang der Prüfung täuschen können, ist den Anbietern ausdrücklich verboten.

Die BaFin gibt auf Ihrer Homepage Auskunft darüber, ob bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren bzw. für die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt ein Prospekt bei der BaFin hinterlegt worden ist. Diese Prospekte finden Sie in der Liste der hinterlegten Wertpapierprospekte oder im ESMA Prospectus Register.

Rechtsgrundlagen

Die EU-ProspektVO enthält Regelungen zur Prospekterstellung und- billigung und wird durch weitere Delegierte Verordnungen (Delegierte Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14.03.2019) bzw. technische Regulierungsstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14.03.2019 – „RTS“) flankiert.

Das Wertpapierprospektgesetz enthält vor allem Vorschriften zum Wertpapier-Informationsblatt, eine nationale Ausnahmevorschrift von der Prospektpflicht, soweit die EU-Prospekt-VO den Mitgliedsstaaten hier eine Option eingeräumt hat, Regelungen zur Prospekthaftung und Befugnissen der BaFin zur Ahndung von Verstößen.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

Agrar­vis Forst- und Ener­gie­ge­nos­sen­schaft: An­halts­punk­te für feh­len­de Ver­kaufspro­spek­te

Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft die Website agrarvis.com betreibt und darüber in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz öffentlich anbietet. Konkret handelt es sich um Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber

Pro­fitsa­ve: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die Finanzsaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WB Marketing LLC, Washington, USA, in Deutschland Vermögensanlagen von Alexander Rak und Christian Lenk, Gründer von „Profitsave“, ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Die WB Marketing LLC wird vertreten durch den Geschäftsführer Walter Jörns Bühner. Das Angebot erfolgt über die Webseite …

Mei­er & Part­ner Ver­mö­gens­ver­wal­tung AG und PBT Con­sul­ting GmbH: Ver­dacht auf öf­fent­li­ches An­ge­bot von Ak­ti­en der Za­zo­on AG oh­ne er­for­der­li­chen Pro­spekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Zazoon AG, Zürich, Schweiz, in Deutschland Wertpapiere in Form von auf ihren Namen lautenden Aktien durch die Meier & Partner Vermögensverwaltung AG, Wängi, Schweiz, und die PBT Consulting GmbH, Dübendorf, Schweiz, ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten lässt. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der …

Pro­fit­wal­let: An­halts­punk­te für feh­len­den Ver­kaufspro­spekt

Die Finanzsaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Pavagenis S.L., Marbella, Spanien, vertreten durch den Geschäftsführer Walter Jörns Bühner, über die Website profitwallet.expert in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alternative 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) der EVTS TECHNOLOGIES SDN BHD (Markenname „Profitwallet“) in Form der Gewährung eines Anspruchs auf …

Alle Dokumente