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Stand:geändert am 08.05.2025 | Thema Nachhaltigkeit Greenwashing
Wenn Unternehmen Finanzprodukte oder -dienstleistungen als „nachhaltig“ bewerben, die diesem Anspruch bei genauerem Hinsehen nicht gerecht werden, ist häufig von Greenwashing die Rede. Die BaFin geht gegen solche irreführende Vorgehensweisen vor. Greenwashing zu unterbinden ist eines ihrer Mittelfristziele und ein Schwerpunkt ihrer Sustainable-Finance-Strategie.
Um die Transformation zu einer nachhaltigen und insbesondere CO2-neutralen Wirtschaft voranzutreiben, hat die EU-Kommission das politische Ziel formuliert, private Gelder in nachhaltige Investitionen zu lenken. Voraussetzung dafür ist, dass Privatanlegerinnen und -anleger und institutionelle Investoren darüber entscheiden können, ob mögliche Anlageprodukte ihren Vorstellungen von Nachhaltigkeit entsprechen. Aus diesem Grund hat die EU Transparenzpflichten zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten eingeführt.
In der öffentlichen Diskussion über die Nachhaltigkeit von Geldanlagen fällt häufig der Begriff Greenwashing. Eine einheitliche gesetzliche Definition von Greenwashing gibt es bislang allerdings nicht. Die BaFin charakterisiert es in ihrer Sustainable-Finance-Strategie wie folgt:
"Greenwashing wird in der öffentlichen Diskussion unterschiedlich verstanden. Unumstritten betrifft es Praktiken im Vertrieb von Produkten bzw. bei Finanzdienstleistungen. Und zwar dann, wenn beaufsichtigte Unternehmen das Nachhaltigkeitsprofil nicht eindeutig und redlich offenlegen. Anlegerinnen und Anleger werden damit potentiell in die Irre geführt, dass ihre Anlagen nicht die von ihnen gewünschte ESG1 -Wirkung entfalten. Teilweise wird Greenwashing auch weitergehend darauf bezogen, dass beaufsichtigte Unternehmen das Ausmaß von Transition und physische Risiken unterschätzen bzw. den Umgang damit im Risikomanagement nicht transparent darstellen. In beiden Fallkonstellationen hat die Aufsicht eine Rolle zu spielen." (Auszug)
BaFin-Exekutivdirektor Rupert Schaefer warnt daher: „Greenwashing ist gefährlich.“ Es zerstöre das Vertrauen in den Markt für nachhaltige Investitionen und schade Anlegerinnen und Anleger.
Die BaFin geht auf vielfältige Weise gegen Greenwashing vor. Beispielsweise überwacht die Finanzaufsicht, ob beaufsichtigte Institute ihre Offenlegungspflichten gemäß der EU-Offenlegungsverordnung erfüllen und ob ihre Marketingmitteilungen den offengelegten Informationen widersprechen. Zudem überprüft die BaFin, wie die Unternehmen die Vertriebsvorgaben zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen umsetzen.
Arbeiten der Europäischen Kommission und der Europäischen Aufsichtsbehörden
Auch auf europäischer Ebene steht die Bekämpfung von Greenwashing weit oben auf der Agenda. Im Sommer 2024 veröffentlichten die drei europäischen Aufsichtsbehörden jeweils einen Abschlussbericht zu diesem Thema. Alle drei Behörden empfahlen unter anderem eine Verbesserungder Nachvollziehbarkeit von Nachhaltigkeitsaussagen, eine Stärkung der technologiebasierten Aufsicht und eine Weiterentwicklung der Sustainable-Finance-Regulierung.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat das Sustainability Standing Committee (SSC) eingerichtet, das sich mit übergreifenden Themen zu Sustainable Finance in der Wertpapieraufsicht befasst. Dieses Gremium befasst sich auch mit den Folgearbeiten, die sich aus dem oben genannten Abschlussbericht ergeben. Der Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht und Asset-Management der BaFin, Dr. Thorsten Pötzsch, ist seit dem 01. Januar 2023 Vorsitzender des ESMA SSC.
Fußnote
- 1 ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).