Stand:geändert am 18.01.2021 Brexit: Hinweise zu Prospekten für Wertpapieren
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland („Vereinigtes Königreich“) aus der EU und dem EWR ist vollzogen und die Übergangsfrist, binnen derer die meisten europarechtlichen Bestimmungen anwendbar blieben, abgelaufen.
Dies hat sowohl Folgen für die grenzüberschreitende Geltung gebilligter Wertpapierprospekte als auch für den Status des Vereinigten Königreichs als sogenannter "Herkunftsstaat" i.S.v. Art. 2 lit. m) EU-Prospekt-VO (VO (EU) 2017/1129).