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Stand:geändert am 19.11.2020 Brexit: FAQs für Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen von Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds zum erfolgten EU-Austritt des Vereinigten Königreichs.

Können nach dem Brexit auch weiter die Portfolioverwaltung oder das Risikomanagement von deutschen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf UK-Unternehmen ausgelagert werden?

Ja, da ein multilaterales Memorandum of Understanding zwischen der BaFin und der britischen FCA abgeschlossen wurde, ist eine Auslagerung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements im Rahmen von § 36 Kapitalanlagegesetzbuch weiter möglich. Voraussetzung ist überdies, dass das UK-Unternehmen weiterhin zur Erbringung der entsprechenden Dienstleistung befugt ist.

Weitere Informationen zur Auslagerung gemäß § 36 KAGB können Sie auch unserem FAQ Auslagerung gemäß § 36 KAGB entnehmen.

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