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Stand:geändert am 16.03.2021 | Thema Solvabilität Anträge auf Genehmigung der Volatilitätsanpassung

Versicherungsunternehmen, die einen Antrag auf Genehmigung der Verwendung der Volatilitätsanpassung stellen möchten, finden hier ein Antragsformular sowie Informationen über die rechtlichen Anforderungen.

Antragstellung

Seit dem 1. April 2015 können Unternehmen bei der BaFin Anträge auf Genehmigung der Verwendung der Volatilitätsanpassung einreichen.

Antragsformular

Das Antragsformular zur Genehmigung der Verwendung der Volatilitätsanpassung enthält eine Auflistung der Anforderungen, die für die Zwecke der Antragsstellung zu erfüllen sind. Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit einem Begleitschreiben und möglichen weiteren Unterlagen als Genehmigungsantrag einzureichen.

Bearbeitung von Anträgen

Nach Eingang eines Antrags erhält der Antragsteller eine Eingangsbestätigung. Die BaFin prüft die Vollständigkeit des Antrags. Wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind, wird das Unternehmen unverzüglich über die noch fehlenden Unterlagen informiert.

Wird der Antrag nicht genehmigt, so werden dem Unternehmen die Gründe hierfür genannt. Die Genehmigung oder Ablehnung wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt. Das Antragsverfahren ist gebührenpflichtig.

Zur Beurteilung der Anträge wird die BaFin die insbesondere in § 26 Absatz 3, Absatz 4 und Absatz 7, § 27 Absatz 6, § 40 Absatz 3 und § 82 VAG umgesetzten Vorschriften der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität-II-Richtlinie) und der entsprechenden ergänzenden EIOPA-Leitlinien heranziehen.

Details zu Genehmigungen

Eine erteilte Genehmigung zur Verwendung der Volatilitätsanpassung erlischt, wenn über einen Zeitraum von 12 Monaten von der Anwendung der Volatilitätsanpassung abgesehen wird. Sollte anschließend eine nochmalige Anwendung der Volatilitätsanpassung intendiert sein, ist erneut ein Antrag zu stellen.

Genehmigungen zur Verwendung der Volatilitätsanpassung werden nicht befristet. Es wird keine teilweise Genehmigung nur für einzelne Währungen erteilt. Die Volatilitätsanpassung kann jedoch nur bei der Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen von Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in einzelnen Währungen angewendet werden.

Meldepflichten

Wird dem Unternehmen eine Genehmigung erteilt, hat es die Aufsicht über künftige Veränderungen im Anwendungsumfang, der dem Antrag zugrundeliegenden Erklärungen sowie des gegebenenfalls vorgelegten Maßnahmenplans zu informieren. Weiterhin ist die Aufsicht zu unterrichten (unter Angabe der Gründe für die Entscheidung), wenn nach vorangegangener Anwendung der Volatilitätsanpassung von der Anwendung abgesehen werden soll. Gleiches gilt für den Fall, dass die Volatilitätsanpassung nach vorheriger Nichtanwendung über einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten wieder angewendet werden soll.

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