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Thema Betriebliche Altersversorgung Nationales Berichtswesen

Durch die auf Grundlage des VAG erlassenen Verordnungen BerVersV , KapAusstV und PFAV sind gegenüber der BaFin nationale Berichtspflichten vorgegeben. Diese fokussieren insbesondere auf Informationen aus der handelsrechtlichen Rechnungslegung und berücksichtigen nationale Besonderheiten.

BerVersV , KapAusstV und PFAV machen insbesondere Vorgaben zu formgebundenen Berichtspflichten, deren Umfang und Einreichungsfristen. Ferner wird der Rahmen für die technischen Standards der Datenvorlage vorgegeben. Sie werden ergänzt durch Sammelverfügungen und Rundschreiben, die die Vorlage weiterer Informationen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Aufsichtsbehörde notwendig sind, erfordern.

Überblick zur Berichterstattung

Die regelmäßige nationale aufsichtliche Berichterstattung, die Unternehmen der Aufsichtsbehörde vorlegen müssen, besteht aus den folgenden Elementen:

  • Jährliche und vierteljährliche quantitative Berichtsformulare
  • Formlose Erläuterungen

Die Berichterstattung gegenüber der BaFin erfolgt vollumfänglich in elektronischer Form. Die Art und Weise der Datenübermittlung, die zu verwendenden Datenformate, die einzuhaltenden Taxonomievorgaben und Datenqualität sind auf der Seite „Übermittlung der Daten national“ näher erläutert.

Die übermittelten Daten werden unmittelbar nach Übernahme an der Schnittstelle der BaFin automatisiert validiert. Wird dabei ein Fehler festgestellt, wird die Meldedatei unter Angabe der Gründe abgewiesen. Meldungen im Rahmen des nationalen Berichtswesens gelten damit erst dann als eingereicht, wenn die Taxonomie- und die damit verbundenen Validierungsvorgaben fehlerfrei eingehalten sind.

Ergänzende Hinweise zum nationalen Berichtswesen sind in separaten Dokumenten zusammengestellt. Darin enthalten sind weitere Informationen, beispielsweise zur verpflichtend anzuwendenden XBRL -Taxonomie, zur hilfsweisen Berichterstattung anhand von Excel-Formularen oder zu aktuellen Fristen für die Berichtspflichten.

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