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Stand:geändert am 08.03.2023 | Thema Berichtspflichten Legal Entity Identifier (LEI-Code)

Der LEI-Code ist eine zwanzigstellige alphanumerische Unternehmenskennung, die als internationaler Standard für Unternehmen des Finanzmarkts etabliert wird. Jeder LEI-Code wird einmalig vergeben und ermöglicht eine weltweite Zuordnung zu einem konkreten Unternehmen.

Im Versicherungsbereich ist der LEI-Code für die Unternehmen und Gruppen bei der regelmäßigen Berichterstattung von quantitativen Informationen an die Aufsichtsbehörden von Bedeutung. Die Versicherungs-Meldeverordnung (VersMeldeV) vom 18.04.2016 (BGBl. I 793) konkretisiert die in § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VAG bezeichneten Modalitäten der Datenübermittlung einschließlich der anzugebenden Unternehmenskennung.

In § 1 Nr. 1 und 2 VersMeldeV sind die Unternehmen aufgeführt, die zur Einzel- bzw. zur Gruppenberichterstattung an die BaFin verpflichtet sind. Sowohl die einzelnen Versicherungsunternehmen als auch die in § 1 Nr. 2 VersMeldeV genannten Unternehmen mit sämtlichen gruppenangehörigen juristischen Personen benötigen gemäß § 5 Abs. 1 und 3 VersMeldeV jeweils eine Kennziffer zur Identifizierung. Hierfür kommt nur der LEI-Code als europaweit einheitlich verwendbare Unternehmenskennung in Betracht.

Die nicht von § 1 Nr. 1 VersMeldeV umfassten Versicherungsunternehmen und die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sollen sich aus Sicht der BaFin dem internationalen Standard anschließen und ebenfalls einen LEI-Code beantragen, den sie der BaFin formlos mitteilen.

Auf der Internetseite der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) kann der LEI-Code der Unternehmen abgerufen werden.

Die vierstelligen Registernummern der BaFin bleiben daneben weiterhin für die Korrespondenz mit der BaFin bestehen.

Nähere Informationen finden Sie im BaFinJournal August 2014 und auf der Internetseite des Aufsichtskomitees des LEI-Systems, des Legal Entity Identifier Regulatory Oversight Committees (LEIROC). Dort findet sich auch die Liste der Vergabestellen, bei denen Unternehmen den LEI-Code beantragen können.

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Veröffentlichungen zum Thema

Sol­ven­cy-II-Be­richts­we­sen: Was sich für die Un­ter­neh­men än­dert

(BaFinJournal) Im Berichtswesen der Versicherungsaufsicht tut sich einiges. Für Solvency-II-Unternehmen gelten neue Technische Standards samt neuer Taxonomie. Zudem wird die wiederholte Nicht-Einhaltung statistischer Berichtspflichten künftig durch die Bundesbank sanktioniert. Und auch der laufende Solvency-II-Review dürfte einige Neuerungen für das Berichtswesen mit sich bringen.

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PSD2/ZAG: Ba­Fin kon­sul­tiert Rund­schrei­ben zur Mel­dung von Ri­si­ken im Zah­lungs­ver­kehr

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Anlagen

Ver­si­che­rer: Tech­ni­sche Stan­dards für das Be­richts­we­sen ver­öf­fent­licht

Die Europäische Kommission hat die überarbeiteten Technischen Standards für das Berichtswesen und die Offenlegungen der Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Die Unternehmen müssen diese vom 4. Quartal 2023 an berücksichtigen.

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