BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 11.06.2021 Gruppen- und Finanzkonglomerateaufsicht

Die Aufsicht über Versicherungsgruppen und Finanzkonglomerate sind wichtige Werkzeuge der BaFin. Mit diesen stellt die BaFin sicher, dass auch stark vernetzte, in verschiedenen Branchen und Sektoren tätige bzw. multilateral arbeitende Gruppen angemessen beaufsichtigt werden. Die BaFin sichert so die berechtigten Interessen der Versicherungsnehmer, Leistungsempfänger und Kunden auch bei komplexen Unternehmensstrukturen. Weiterhin leistet die BaFin auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Finanzmarktstabilität.

Grup­pen­auf­sicht

Der aktuelle rechtliche Rahmen zur Versicherungsaufsicht nach Solvency II regelt die Aufsicht über Versicherungsgruppen erstmals auf europäischer Ebene umfassend gesetzlich. Der europäische Gesetzgeber berücksichtigt auf diese Weise die wichtige Rolle von Versicherungsgruppen im europäischen Binnenmarkt.

Mehr: Gruppenaufsicht …

Fi­nanz­kon­glo­me­ra­te

Die Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten begann mit der Verabschiedung der Richtlinie 2002/87/EG vom 16.12.2002. Neue Entwicklungen auf den Finanzmärkten ließen Finanzgruppen entstehen, die ihre Dienstleistungen und Produkte in verschiedenen Finanzbranchen anboten. Ein Finanzkonglomerat ist eine (Unter-)Gruppe, deren Unternehmen sowohl in der Banken- oder Wertpapierdienstleistungsbranche als auch in der Versicherungsbranche tätig sind. Es wurde die Notwendigkeit gesehen, diese Finanzgruppen zusätzlich zur Solo- und Gruppenaufsicht auch auf Konglomeratsebene zu beaufsichtigen.

Mehr: Finanzkonglomerate …

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback