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Stand:geändert am 04.12.2023 | Thema Governance Governance - Mitglieder der Geschäftsleitung

Rundschreiben zur fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG

Das Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens bestellt werden sollen und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

Dieses Rundschreiben richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem VAG unterstehenden Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Unternehmen im Sinne des § 293 Abs. 4 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften (Unternehmen) und Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat nach Maßgabe der folgenden Ausführungen.

Für kleine Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Sterbekassen sind hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern der Geschäftsleitung die jeweils einschlägigen Vorschriften des VAG anzuwenden. Die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells werden berücksichtigt.

Für alle anderen Unternehmen sind neben den Bestimmungen des VAG auch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) einschließlich des Technischen Anhangs zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen von Bestellungsabsichtsanzeigen stellt die BaFin auf ihrer Internetseite Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung sowie Informationen zur Datenverarbeitung bei der Anzeige der vorgesehenen Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung bereit.

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Veröffentlichungen zum Thema

Rund­schrei­ben 10/2023 (VA) - Fach­li­che Eig­nung und Zu­ver­läs­sig­keit von Mit­glie­dern von Ver­wal­tungs- oder Auf­sichts­or­ga­nen ge­mäß VAG

Das Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen, die an die Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gestellt werden und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

Rund­schrei­ben 11/2023 (VA) - Fach­li­che Eig­nung und Zu­ver­läs­sig­keit von Per­so­nen, die für Schlüs­sel­funk­tio­nen ver­ant­wort­lich oder für Schlüs­sel­funk­tio­nen tä­tig sind, ge­mäß VAG

Dieses Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den Qualifikationsanforderungen an Personen, die Schlüsselfunktionen wahrnehmen (also für die Schlüsselfunktion verantwortlich sind oder für diese tätig sind) und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

Rund­schrei­ben 9/2023 (VA) - Fach­li­che Eig­nung und Zu­ver­läs­sig­keit von Mit­glie­dern der Ge­schäfts­lei­tung ge­mäß VAG

Dieses Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens bestellt werden sollen und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).

An­la­ge „Per­sön­li­che Er­klä­rung mit An­ga­ben zur Zu­ver­läs­sig­keit“

Persönliche Erklärung mit Angaben zur Zuverlässigkeit und zu weiteren Mandaten des Mitglieds der Geschäftsleitung, der/s Hauptbevollmächtigten, der/s Vertreterin/s für die Schadenregulierung, des Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans, der Verantwortlichen Person für eine Schlüsselfunktion oder für eine eventuell von dem Unternehmen identifizierte weitere Schlüsselaufgabe

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