Stand:geändert am 04.12.2023 | Thema Governance Governance - Mitglieder der Geschäftsleitung
Rundschreiben zur fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG
Das Rundschreiben gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Mitglied der Geschäftsleitung eines Unternehmens bestellt werden sollen und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG).
Dieses Rundschreiben richtet sich an alle der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach dem VAG unterstehenden Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Versicherungs-Holdinggesellschaften, Unternehmen im Sinne des § 293 Abs. 4 VAG, Versicherungs-Zweckgesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften (Unternehmen) und Niederlassungen von Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat nach Maßgabe der folgenden Ausführungen.
Für kleine Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Sterbekassen sind hinsichtlich der Anforderungen an die Qualifikation von Mitgliedern der Geschäftsleitung die jeweils einschlägigen Vorschriften des VAG anzuwenden. Die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells werden berücksichtigt.
Für alle anderen Unternehmen sind neben den Bestimmungen des VAG auch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) und die EIOPA-Leitlinien zum Governance-System (EIOPA-BoS-14/253 DE) einschließlich des Technischen Anhangs zu beachten.
Hinweis zum Datenschutz
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen von Bestellungsabsichtsanzeigen stellt die BaFin auf ihrer Internetseite Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung sowie Informationen zur Datenverarbeitung bei der Anzeige der vorgesehenen Bestellung von Mitgliedern der Geschäftsleitung bereit.