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Stand:geändert am 23.03.2021 EU-/EWR-Versicherer

Erteilt ein EU-/EWR-Staat einem Versicherer die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, gilt die Erlaubnis in allen EU-/EWR-Staaten.

Man spricht deshalb vom Europäischen Pass oder dem Single-License-Prinzip. Um in Deutschland das Versicherungsgeschäft betreiben zu können, muss das Notifikationsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist die Heimataufsichtsbehörde zu kontaktieren. Nach erfolgreichem Abschluss des Notifikationsverfahrens kann der Versicherer in Deutschland tätig werden. Ein Zulassungsverfahren in Deutschland muss nicht durchgeführt werden.

Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit müssen Versicherer die Vorschriften des Allgemeininteresses in Deutschland (General Good Requirements) einhalten.

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