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Stand:geändert am 29.01.2024 Informationen zum Meldeverfahren für wesentliche Auslagerungen

Meldepflicht von wesentlichen Auslagerungen

Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG sowie das Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG sind die Unternehmen des Finanzsektors ab dem 01.01.2022 verpflichtet, wesentliche Auslagerungen, im Falle von Kapitalverwaltungsgesellschaften alle Auslagerungen bzw. wichtige Ausgliederungen gemäß VAG, der BaFin anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht umfasst entsprechend der bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen sowie der neuen gesetzlichen Regelung in Folge des FISG und des WpIG in nahezu allen Geschäftsbereichen der BaFin die Anzeige

  • der Absicht,
  • des Vollzugs,
  • wesentlicher Änderungen sowie
  • schwerwiegender Vorfälle

im Rahmen von bestehenden oder beabsichtigten (wesentlichen) Auslagerungen.

Inhalte der Anzeigepflicht

Die im Rahmen der Anzeigepflicht geschäftsbereichsübergreifend weitestgehend einheitlich anzugebenden Informationen basieren auf den Anzeigeverordnungen der jeweiligen Aufsichtsgesetze. Diese sind am 29.11.2022 in Kraft getreten.

Zur Erfüllung der Anzeigepflicht für die Absicht, den Vollzug und wesentliche Änderungen im Rahmen von Auslagerungen stellt die BaFin auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) mit dem Fachverfahren "Anzeige von Auslagerungen" ein elektronisches Meldeformular zur Verfügung. Anzeigen zu Absicht, Vollzug und wesentlichen Änderungen von Auslagerungen sind ausschließlich über diese Plattform einzureichen. Hinweise zur Anwendung dieses Meldeformulars können Sie der Ausfüllhilfe in der Anlage entnehmen. Die Meldungen werden nach der Entgegennahme an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet, sofern die Meldungen für die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit relevant sind.

Die Anzeige ist von der anzeigeberechtigten Person (Melder) durchzuführen, die zunächst ein Registrierungsverfahren zu durchlaufen hat, das sich in drei Schritten vollzieht:

  • Selbstregistrierung am MVP-Portal

    Der Melder muss sich als Nutzer am MVP-Portal registrieren, soweit er dort nicht bereits registriert ist.

    Diese Registrierung kann bereits jetzt durchgeführt werden.

  • Freischaltung für das Meldeverfahren "Anzeige von Auslagerungen" beantragen

    Innerhalb des MVP-Portals kann der Melder über einen Antrag die Freischaltung für das Meldeverfahren "Anzeige von Auslagerungen" beantragen. Der Melder muss den Freischaltungsantrag ausfüllen und unterschrieben an folgende Adresse senden:

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    GIT 2 - Anzeige von Auslagerungen

    Graurheindorfer Str. 108

    53117 Bonn

    Alternativ kann die Meldung auch elektronisch übermittelt werden. Hierzu senden Sie bitte ein Mail mit den qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten unter Nutzung folgender Struktur.

    An: qes-posteingang@bafin.de

    Betreff: Fachverfahrensfreischaltung "Anzeige von Auslagerungen" z.Hd. von GIT 2

    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie hier.

    Ein Melder, der für mehrere Unternehmen melden möchte, muss für jedes Unternehmen einen separaten Freischaltungsauftrag ausfüllen.

  • Benachrichtigung der BaFin

    Der Melder wird über die erfolgreiche/nicht erfolgreiche Freischaltung für das Meldeverfahren "Anzeige von Auslagerungen" informiert. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail, über die im MVP-Portal hinterlegte E-Mail Adresse.

Sobald die Benachrichtigung über die erfolgreiche Freischaltung erfolgt ist, kann der Melder ab dem 01.01.2022, die entsprechenden Anzeigen einreichen.

Zur Einreichung der Anzeigen über das MVP-Portal im Rahmen des vorgenannten Meldeverfahrens werden drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung gestellt (siehe Anlagen). Unternehmen sind jederzeit frei, zwischen diesen Methoden zu wählen:

  1. Nutzung eines Web-Formulars

    Im MVP-Portal wird ein Web-Formular zur Verfügung gestellt. Dieses kann von dem Melder online ausgefüllt werden.

  2. Nutzung des Datei Uploads

    Der Melder hat die Möglichkeit, innerhalb des MVP-Portals eine Meldung manuell als XML-Datei hochzuladen.

  3. Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle

    Durch die Nutzung einer SOAP-Webservice-Schnittstelle kann eine Meldung automatisch hochgeladen werden.

In allen drei Fällen werden die Anzeigen auf Konsistenz überprüft und anschließend an eine Meldedatenbank weitergeleitet. Der Melder erhält eine Benachrichtigung, in der ihm mitgeteilt wird, ob die Meldung erfolgreich übermittelt worden ist. In dieser Bestätigung wird eine ID mitgesendet. Diese ID ist bei späteren Anzeigen zu derselben Auslagerung zu nutzen, um die Meldungszuordnung gewährleisten zu können. Falls bei der Überprüfung ein Fehler festgestellt wird, wird die Anzeige nicht an die Datenbank weitergeleitet: Der Fehler wird direkt im Response (Webservice) oder auf der Website (Formular) mitgeteilt.

Anzeige schwerwiegender Vorfälle

Nach § 28 Absatz 1 Nummer 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz sind schwerwiegende Vorfälle im Rahmen von bestehenden wesentlichen Auslagerungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Instituts haben können, anzuzeigen. Hierfür füllen Sie bitte die in der Anlage bereitgestellte Excel-Datei aus.

Sofern Sie für die Auslagerung, auf die sich der Vorfall bezieht, bereits über eine Referenznummer der MVP verfügen, klicken Sie in Zeile 18/19 auf „ja“ und tragen Sie diese bitte dort ein. In diesem Fall müssen die rot hinterlegten Felder nicht ausgefüllt werden. Sollten Sie noch über keine Referenznummer zu dieser Auslagerung verfügen, klicken Sie bitte auf „nein“ und füllen Sie dann die von Rot auf Grün wechselnden Felder 20-29 aus.

Anschließend senden Sie diese Excel-Datei per E-Mail sowohl an die BaFin (Auslagerung-Vorfall@bafin.de) als auch an die Deutsche Bundesbank (Auslagerung-Vorfall@bundesbank.de). Im Betreff fügen Sie bitte den Namen Ihres Zahlungsinstituts oder E-Geld-Instituts und Ihre BAK-Nr. ein.

Bitte beachten Sie, dass Meldungen über schwerwiegende Betriebs- und Sicherheitsvorfälle bei Zahlungsdienstleistern (PSD-2 Meldungen) weiterhin ausschließlich über das MVP-Portal der BaFin (https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Service/MVPportal/PSD2/psd2_artikel.html) und nicht (erneut) über das hier erläuterte Vorfallsmeldewesen einzureichen sind.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse Auslagerungsmeldungen@bafin.de

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