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Stand:geändert am 28.05.2013 | Thema Arbeiten bei der BaFin Familie & BaFin

Die BaFin ist ein attraktiver und familienfreundlicher Arbeitgeber. Sie bietet ihren Mitarbeitern ideale Arbeitsbedingungen, um einerseits einen anspruchsvollen Beruf auszuüben und andererseits Zeit für ihre Familien zu haben. Denn Bedienstete der BaFin nehmen wichtige Aufgaben – oft in internationalen Zusammenhängen – wahr, aber sie genießen dabei die für den öffentlichen Dienst typischen, sicheren Rahmenbedingungen.

Die BaFin ist bemüht, die Arbeitsbedingungen familienfreundlich zu gestalten, indem sie – im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten – die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben vereinfacht. So bietet sie etwa individuelle Teilzeitregelungen, eine moderne, gleitende Arbeitszeitvereinbarung und ein Kontingent von Telearbeitsplätzen.

Die Finanzaufsicht ist darüber hinaus gerüstet für eine besondere Art von „Notfällen“: Ist der Kindergarten überraschend geschlossen oder fällt die Tagesmutter aus? Für akuten Kinderbetreuungsbedarf hat die BaFin schon vor mehreren Jahren Eltern-Kind-Büros eingerichtet. Zudem betreibt sie am Dienstort Bonn einen behördeneigenen Kindergarten für die Altersgruppe 3 bis 6 Jahre. Am Standort Frankfurt besteht eine eigene Betriebskindertagesstätte, die bis zu 25 Kinder aufnehmen kann.

Wenn es darum geht, die Balance zwischen Erwerbs- und Familienleben zu organisieren, sind Frauen erfahrungsgemäß ganz besonders herausgefordert. Etwa 47 % der BaFin-Beschäftigten sind Frauen. Die BaFin ist bestrebt, diesen Anteil weiter zu erhöhen und stellt darum Frauen bei gleicher Eignung und gleichen Voraussetzungen bevorzugt ein. Auch auf hoher Führungsebene der Behörde sind Frauen vertreten; insgesamt sind rund 25 % der Führungspositionen (ab Besoldungs-/Tarifstufe A 15/ E15) weiblich besetzt. Beamte und Tarifbeschäftigte der BaFin sind grundsätzlich in das Besoldungsschema des öffentlichen Dienstes eingebunden – dadurch ist gewährleistet, dass weibliche und männliche Beschäftigte in vergleichbarer Funktion gleich bezahlt werden.

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