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Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank arbeitet in der Bankenaufsicht, insbesondere bei der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, mit der BaFin zusammen. Das bestimmt § 7 des Kreditwesengesetzes.

Damit die Aufgabenteilung zwischen BaFin und Deutscher Bundesbank praxisgerecht ist, haben die Beteiligten die ihnen vom Gesetz zugewiesenen Kompetenzen in einer Vereinbarung konkretisiert. Die BaFin hat zudem im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank eine Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank erlassen (Aufsichtsrichtlinie).

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