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Stand:geändert am 16.03.2022 Weitere Aufgaben

Die BaFin hat die Aufgabe, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Zu ihren Aufgaben gehört auch der kollektive Verbraucherschutz als Aufsichtsziel. Außerdem wacht die BaFin darüber, dass Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Sie ist auch für die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Zudem ist die BaFin als Abwicklungsbehörde Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism - SRM).

Hinweis

Nähere Informationen zu weiteren übergreifenden Aufsichtstätigkeiten der BaFin finden Sie auf den Seiten Geldwäscheprävention, Übergreifende Themen und Verbraucher sowie Abwicklung.

Auf der Verbraucherseite finden Sie auch Hinweise, Warnungen und sonstige nützliche Informationen für Verbraucher sowie eine Übersicht über die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten.

Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller Unternehmen im Finanzsektor, Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern und dazu beizutragen, sie aufzudecken und zu bekämpfen. Dies betrifft in besonderem Maße Vorgänge, die der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen. Geldwäscheaktivitäten können nicht nur die Solidität eines hierzu missbrauchten Instituts bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.

Schon die erste EWG-Geldwäscherichtlinie von 1991 richtete sich deshalb nicht nur an Kreditinstitute, sondern auch an Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen. Mit der Zweiten EG-Geldwäscherichtlinie aus dem Jahr 2001 und der 2005 verabschiedeten Dritten EG-Geldwäscherichtlinie ist der Anwendungsbereich darüber hinaus auf andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Versicherungsvermittler, ausgedehnt worden. Mit den folgenden Geldwäscherichtlinien wurde der Anwendungsbereich immer weiter ausgedehnt. Mittlerweile ist Geldwäscheprävention auch ein wichtiges Thema im Nichtfinanzsektor. Die im Sommer 2021 von der Europäischen Kommission vorgestellte Sechste Geldwäscherichtlinie soll bis voraussichtlich 2024 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Das Geldwäschegesetz (GwG) transformiert die europarechtlichen Vorgaben in deutsches Recht.

Die Risiken, die sich aus einem Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche ergeben, bestehen gleichermaßen auch bei Verwicklungen in die Terrorismusfinanzierung oder in betrügerische Handlungen. Daher kommt der Bekämpfung und Verhinderung dieser Delikte durch die Institute und Unternehmen der Finanzwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.

Zentrales Ziel ist es dabei zum einen, auf risikoorientierter Basis für Transparenz in den Geschäftsbeziehungen und Finanztransaktionen zu sorgen. Hierzu gehört etwa, die so genannten Kundensorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu zählt neben der Identifizierung des Kunden und etwaiger abweichend wirtschaftlich Berechtigter auch die allgemeine Kontrolle der laufenden Geschäftsbeziehung – das so genannte „Know Your Customer-Prinzip“. Solche Kontrollen ermöglichen es, Geldflüsse nachzuvollziehen und auf Plausibilität zu prüfen.

Zum anderen sind die dem Geldwäscherecht unterstehenden Institute und Unternehmen verpflichtet, ungewöhnlichen Transaktionen nachzugehen. Bei Verdacht auf kriminelle Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten haben sie Verdachtsmeldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu erstatten.

Die Rolle der BaFin bei der Geldwäscheprävention

Die BaFin hat die Aufgabe, einen Missbrauch des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und betrügerischen Aktivitäten zu Lasten der Institute zu verhindern. Zugleich sorgt sie dafür, dass die geldwäscherechtlichen Pflichten in den von ihr beaufsichtigten Instituten und Unternehmen umgesetzt werden. Zu diesem Zweck sind seit 2003 alle Zuständigkeiten innerhalb der BaFin, die im Zusammenhang mit dieser Aufgabe stehen, in einer eigenen Abteilung – der „Abteilung Geldwäscheprävention“ – gebündelt worden. Diese Abteilung gehört seit Anfang 2018 zum Geschäftsbereich Abwicklung. Im Jahr 2022 ist eine zweite Abteilung dazugekommen, um noch stärker risikoorientiert zu beaufsichtigen. Grundlage der Aufsichtstätigkeit ist die Subnationale Risikoanalyse der BaFin, die u.a. auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) beruht.

Die Abteilungen üben die geldwäscherechtliche Aufsicht über die Verpflichteten des Finanzsektors aus. Darüber hinaus ist in diesem Bereich auch die elektronische Kontenabrufeinrichtung nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) angesiedelt, mit der etwa Konten verdächtiger Terroristen oder anderer Straftäter bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten aufgespürt werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt besteht darin, die aufsichtlichen Interessen in diversen europäischen und internationalen Gremien zu vertreten. Dazu gehört insbesondere das AML Standing Committee (AMLSC) der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA und die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF). Zudem besteht auch national ein enger Austausch mit anderen Behörden, wie z.B. der FIU, die die Empfängerin der Verdachtsmeldungen ist.

VBS - Verbraucherschutz

Die BaFin will die Gesamtheit der Verbraucher angemessen schützen. Eine darauf spezialisierte Abteilung befasst sich mit den vielfältigen verbraucherschutzrelevanten Themen, welche die BaFin betreffen. Die Abteilung Verbraucherschutz ist organisatorisch im Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht angesiedelt.

Verbraucher sollen grundsätzlich eigenverantwortlich und informiert Entscheidungen treffen können, ohne dabei bevormundet zu werden. Die BaFin setzt sich daher für ein transparentes und verständliches Angebot von Finanz- und Versicherungsprodukten sowie Finanzdienstleistungen ein.

Die BaFin informiert Verbraucherinnen und Verbraucher und stärkt damit ihre Finanzkompetenz. Damit trägt sie dazu bei, dass Menschen in Finanzfragen besser Bescheid wissen und eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Bei der Verbraucheraufklärung spricht die Aufsicht gezielt verschiedene Zielgruppen an.

Um rechtzeitig Entwicklungen zu erkennen, die für Verbraucher relevant sind und zu Risiken oder Missständen führen können, beobachtet die BaFin den Finanzmarkt. Ihr Ziel ist, bei Verdachtsmomenten nicht nur zu reagieren, sondern bereits präventiv adäquate Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Aufsicht erfasst, analysiert und bewertet dafür Informationen zum Marktgeschehen aus internen und externen Quellen. Zusätzlich führt sie Verbrauchererhebungen und Marktuntersuchungen durch.

Durch „Mystery Shopping“ verschafft sich die BaFin einen Eindruck davon, wie Unternehmen mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen und ob sie etwa bei der Beratung und dem Verkauf von Produkten ihre gesetzlichen Pflichten einhalten.

Wer Ärger insbesondere mit einem Kreditinstitut oder einem Versicherungsunternehmen hat, kann sich bei der BaFin beschweren. Die Beschwerden liefern ihr wichtige Informationen darüber, welche Themen und Probleme Verbraucher beschäftigen. Zudem können Beschwerden über das Geschäftsgebaren eines beaufsichtigten Unternehmens Fehler in dessen organisatorischen Vorkehrungen offenlegen, die kollektive Verbraucherinteressen betreffen. Auch Beschwerden sind daher wichtige Impulsgeber, um Missstände zu erkennen und zu beseitigen.

Die Abteilung Verbraucherschutz prüft, ob Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bei ihren Dienstleistungen Verhaltenspflichten gegenüber Kundinnen und Kunden einhalten. Neben dem aktiven Marktmonitoring und der Beschwerdebearbeitung sind insbesondere Aufsichtsbesuche oder Prüfungen bei den Unternehmen wichtige Erkenntnisquellen, um Missstände zu verhindern oder zu beseitigen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint.

In schwerwiegenden Fällen kann die BaFin sogar den Vertrieb von Produkten beziehungsweise bestimmte Vertriebspraktiken einschränken oder gänzlich untersagen.

Die Verbraucherschutzabteilung der BaFin ist darüber hinaus Schnittstelle zur Marktbeobachtung Finanzmarkt der Verbraucherzentralen und ist Kontaktstelle für die Wettbewerbszentrale, einer Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft, deren Aufgabe es ist, das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb durchzusetzen.

Verbraucherschutz ist für die BaFin kein rein nationales Anliegen. Die Aufsicht engagiert sich in verschiedenen europäischen und globalen Gremien, Arbeitsgruppen und Foren. Damit möchte sie dazu beitragen, die internationalen Standards des kollektiven Verbraucherschutzes weiterzuentwickeln.

Das BaFin-Verbrauchertelefon ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0 800 2 100 500 sowie +49 (0) 228 299 70 299 (für Anrufe aus dem Ausland) erreichbar.

IF - Integrität des Finanzsystems

Die Abteilung IF im Geschäftsbereich Abwicklung ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig.

In Deutschland dürfen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsgeschäfte nicht ohne staatliche Erlaubnis betrieben werden. Die BaFin wacht über dieses Verbot. Sie hat dazu weitreichende Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen. Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass ein Unternehmen unerlaubt Geschäfte betreibt, treffen das Unternehmen zum einen umfassende Auskunfts- und Vorlagepflichten. Zum anderen kann die BaFin das verdächtige Unternehmen - auch ohne Vorankündigung - vor Ort prüfen. Bei Bedarf durchsucht sie die Geschäftsräume, was bei Gefahr im Verzug ohne richterliche Anordnung möglich ist. Belastendes Material stellt sie vor Ort zu Beweiszwecken sicher. Die Ermittlungskompetenzen richten sich dabei nicht nur gegen das verdächtige Unternehmen. Die BaFin kann auch gegen jedes andere Unternehmen ermitteln, das die Annahme rechtfertigt, in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen zu sein.

Stellt die BaFin unerlaubt betriebene Geschäfte fest, hat sie umfangreiche Kompetenzen, um die unverzügliche Einstellung und Abwicklung der Geschäfte durchzusetzen. Auch diese Kompetenzen bestehen gegenüber jedem anderen Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte einbezogen ist.

Da Unternehmen des Schwarzen Kapitalmarktes zunehmend international operieren, arbeitet die BaFin bei der Verfolgung unerlaubter Geschäfte neben dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums und Drittstaaten zusammen.

NAB - Nationale Abwicklungsbehörde

Seit dem 1. Januar 2018 ist die BaFin die Nationale Abwicklungsbehörde (NAB) in Deutschland. Rechtsgrundlage ist das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG).

Der NAB stehen weitreichende Befugnisse zur Verfügung, um ein Institut geordnet abzuwickeln. Zu diesen Befugnissen gehören insbesondere die Instrumente der Beteiligung der Anteilsinhaber und Gläubiger, der Unternehmensveräußerung, der Übertragung auf ein Brückeninstitut und der Übertragung auf eine Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Die NAB erstellt Abwicklungspläne für Institute und bewertet deren Abwicklungsfähigkeit. Für größere Institute geschieht dies zusammen mit dem SRB. Zeichnet sich eine Schieflage eines Instituts ab, bereitet die NAB Abwicklungsmaßnahmen vor und führt diese, falls erforderlich, durch.

Nähere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unseres Internetauftritts.

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