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Stand:geändert am 09.10.2023 | Thema Compliance Compliance-Beauftragte/r für das Direktorium

Für die Mitglieder des Direktoriums der BaFin gilt ein Verhaltenskodex. Bei der Beachtung der darin festgelegten Wohlverhaltenspflichten berät sie die/der Compliance-Beauftragte.

Der Verhaltenskodex betrifft unter anderem die Themenfelder Annahme von Zuwendungen, Einladungen zu Veranstaltungen, Ehrenämter und Geschäfte an den Finanzmärkten.

Die/Der Compliance-Beauftragte berät die Mitglieder des Direktoriums der BaFin zu den im Verhaltenskodex für die Mitglieder des Direktoriums festgelegten Wohlverhaltenspflichten und nimmt Meldungen der Direktoriumsmitglieder nach dem Verhaltenskodex entgegen. Sie/Er wird auf Vorschlag des Präsidenten der BaFin mit Zustimmung des BMF beauftragt.

Kontakt:Com­plian­ce-Be­auf­trag­te/r der Ba­Fin

vertraulich
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Compliance

Postfach: 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: zc@bafin.de

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