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Thema Compliance Beauftragter für den Datenschutz

Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt in der BaFin auf die Einhaltung insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er ist jedoch nicht für die Aufsicht und Kontrolle der von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zuständig.

Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss die BaFin als öffentliche Stelle des Bundes einen Beauftragten für den Datenschutz bestellen. Als Organ der Selbstkontrolle ist der Beauftragte für den Datenschutz unmittelbar der Leitung unterstellt.

Zweck der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, bzw. seinem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Zum Umgang mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Internetangebots der BaFin erhoben werden, finden Sie eine Datenschutzerklärung.

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie unter dem Stichwort „Datenschutz“ an die folgende Kontaktadresse eine Nachricht senden.

Kontakt: Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter der Ba­Fin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Compliance
Beauftragter für den Datenschutz / vertraulich
Postfach: 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: datenschutz@bafin.de

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