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Stand:geändert am 05.07.2019 | Thema Compliance Korruptionsprävention

Die BaFin räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die BaFin und um ihre Beschäftigten zu schützen.

Als Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt trägt die BaFin eine besondere Verantwortung für eine objektive, an sachlichen Kriterien ausgerichtete Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse.

Im Geschäftsleben ist es üblich, zu bestimmten Anlässen (z.B. zum Jahreswechsel) seinen Geschäftspartnern ein Geschenk zu machen und damit Dankbarkeit über gute Kontakte oder erfolgreiche Zusammenarbeit zum Ausdruck zu bringen.

Selbstverständlich freuen sich auch die Beschäftigten der BaFin über den guten Kontakt zu ihren Ansprechpartnern in der Wirtschaft und die reibungslose Erfüllung ihrer Aufgaben.

Als Teil der öffentlichen Verwaltung ist allerdings die Annahme selbst kleiner Geschenke und anderer geldwerter Vorteile für die Beschäftigten der BaFin immer mit einer Anzeigepflicht verbunden und nur in engen Grenzen erlaubt.
Deshalb eine besondere Bitte an unsere Ansprechpartner in der Wirtschaft und an Beteiligte in Verwaltungsverfahren:
Drücken Sie Ihre Zufriedenheit über eine gute Zusammenarbeit nicht mit Geschenken aus. Lassen Sie es erst gar nicht dazu kommen, dass unsere Beschäftigten - von Ihnen gut gemeinte - Geschenke zurückweisen müssen, damit kein Anschein für eine mögliche Beeinflussung bei der Wahrung öffentlicher Aufgaben entstehen kann.

Kontakt

Sollten Sie Hinweise darauf haben, dass Beschäftigte der BaFin im Einzelfall für die Dienstausübung finanzielle oder andere Vorteile für sich oder Dritte (z.B. für eine nahestehende Institution oder Familienangehörige) entgegen genommen haben, können Sie sich an unten stehende Adresse wenden. Ihre E-Mail wird direkt an die Ansprechperson für Korruptionsprävention der BaFin gesendet.

Wir bitten Sie, aus IT-Sicherheitsgründen bei der ersten Kontaktaufnahme per E-Mail Ihr Anliegen in reiner Textform zu schildern und von der Übersendung von Dokumenten, Links etc. abzusehen. Wir können nicht zusichern, dass E-Mails, die mit derartigen Anhängen an das Postfach geschickt werden, tatsächlich von der Ansprechperson für Korruptionsprävention wahrgenommen werden.

Hinweise auf korruptes Verhalten von Beschäftigten der BaFin können Sie auch der Hinweisgeberstelle der BaFin oder anonym über einen geschützten Postkasten mitteilen.

In Zweifelsfällen haben Sie die Möglichkeit, Beratung telefonisch über die kostenlose Korruptionshotline 0800-5677878 (0800-KORRUPT) des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen in Anspruch zu nehmen. Hinweise sind dort ebenfalls möglich.

Kontakt:Zen­tra­le Com­plian­ce der Ba­Fin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Zentrale Compliance
Ansprechperson für Korruptionsprävention / vertraulich
Postfach: 1253
53002 Bonn
Telefon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: korruptionspraevention@bafin.de

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