Stand:geändert am 03.05.2021 Interne Compliance
Die Zentrale Compliance wirkt in der BaFin auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz, zur Korruptionsprävention und zum Sponsoring hin. Dazu berät sie die Beschäftigten der BaFin und trifft vorbeugende Maßnahmen. Zudem genehmigt sie Nebentätigkeiten und überwacht die privaten Finanzgeschäfte der Beschäftigten gemäß § 11a FinDAG. Der Compliance-Beauftragte berät die Mitglieder des Direktoriums zu den Themen des Verhaltenskodex für das Direktorium.