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Stand:geändert am 03.05.2021 Interne Compliance

Die Zentrale Compliance wirkt in der BaFin auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz, zur Korruptionsprävention und zum Sponsoring hin. Dazu berät sie die Beschäftigten der BaFin und trifft vorbeugende Maßnahmen. Zudem genehmigt sie Nebentätigkeiten und überwacht die privaten Finanzgeschäfte der Beschäftigten gemäß § 11a FinDAG. Der Compliance-Beauftragte berät die Mitglieder des Direktoriums zu den Themen des Verhaltenskodex für das Direktorium.

Be­auf­trag­te für die Über­wa­chung der pri­va­ten Fi­nanz­ge­schäf­te

Die Beauftragte nach § 11a FinDAG führt das interne Kontrollverfahren zur Überwachung privater Finanzgeschäfte der BaFin durch.

Mehr: Beauftragte für die Überwachung der privaten Finanzgeschäfte …

Com­plian­ce-Be­auf­trag­ter

Der Compliance-Beauftragte berät die Mitglieder des Direktoriums der BaFin zu den im Verhaltenskodex festgelegten Wohlverhaltenspflichten und nimmt Meldungen der Direktoriumsmitglieder nach dem Verhaltenskodex entgegen.

Mehr: Compliance-Beauftragter …

Be­auf­trag­ter für den Da­ten­schutz

Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt in der BaFin auf die Einhaltung insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. Er ist jedoch nicht für die Aufsicht und Kontrolle der von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen zuständig.

Mehr: Beauftragter für den Datenschutz …

Kor­rup­ti­ons­prä­ven­ti­on

Die BaFin räumt der Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert ein, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität der Aufgabenwahrnehmung durch die BaFin und um ihre Beschäftigten zu schützen.

Mehr: Korruptionsprävention …

Um­gang der Ba­Fin mit Spon­so­ring

Die BaFin akzeptiert kein Sponsoring – weder als Sponsor noch als Gesponserter – um das Vertrauen in die absolute Unabhängigkeit und Neutralität der Verwaltung nicht zu beeinträchtigen.

Mehr: Umgang der BaFin mit Sponsoring …

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