Stand:geändert am 17.12.2021 | Thema BaFin-Finanzierung Haushaltspläne der vergangenen Jahre
Hier finden Sie die Haushaltspläne der BaFin der Jahre 2002 bis 2020.
Die BaFin hat nach § 16l Abs. 1 FinDAG eine Vorauszahlung auf den Umlagebetrag eines Umlagejahres festzusetzen, sobald der für dieses Umlagejahr festgestellte Haushaltsplan vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt ist. Der Festsetzung sind die Ausgaben zugrunde zu legen, die in dem Haushaltsplan für dieses Umlagejahr veranschlagt sind.