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Stand:geändert am 19.04.2021 Ausschuss für Finanzstabilität (AFS)

Zentrale Aufgabe des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS) ist es, die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte regelmäßig zu erörtern und bei identifizierten Gefahren vor diesen zu warnen und Empfehlungen zu ihrer Abwehr abzugeben. Als Grundlage hierfür dienen die Analysen der Deutschen Bundesbank. Der Ausschuss berät zudem über den Umgang mit Warnungen und Empfehlungen des ESRB. Er wurde außerdem mit dem Ziel eingerichtet, die Zusammenarbeit der in ihm vertretenen Institutionen im Fall einer Finanzkrise zu stärken.

Mitglieder

Der Ausschuss ist beim Bundesministerium der Finanzen errichtet. Ihm gehören an:

  • drei Vertreter der Deutschen Bundesbank,
  • drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen,
  • drei Vertreter der BaFin
  • sowie das für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Mitglied des Direktoriums der BaFin – ohne Stimmrecht.

Damit sind die öffentlichen Institutionen im Ausschuss vertreten, die sich mit der Überwachung des Finanzsystems auf nationaler Ebene befassen.

Beschlüsse

Der Ausschuss entscheidet durch Beschlüsse. Diese bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit. Die Abgabe und Veröffentlichung von Warnungen und Empfehlungen sowie des jährlichen Berichtes an den Deutschen Bundestag sollen jedoch auf möglichst breiter Basis erfolgen. Die Beschlüsse über diese Punkte sollen daher – wenn möglich – einstimmig ergehen. Die Abgabe und Veröffentlichung von Warnungen und Empfehlungen sowie die Zuleitung des jährlichen Berichts an den Deutschen Bundestag kann zudem nicht gegen die Stimmen der Bundesbank-Vertreter erfolgen.

Transparenz und Rechenschaft

Die Beratungen des Ausschusses sind vertraulich, um im Verlauf der Beratungen negative Auswirkungen auf die Finanzmärkte zu vermeiden. Um die Arbeit des Ausschusses dennoch transparent zu machen, werden zum einen die Warnungen und Empfehlungen veröffentlicht. Zum anderen hat der Ausschuss dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht zu erstatten. Den Bericht bereitet die Deutsche Bundesbank vor.

Darüber hinaus betreibt der Ausschuss seit April 2021 eine eigene Webseite, mit der er die Öffentlichkeit über seine Aktivitäten und Arbeiten informiert.

Sie erreichen die Webseite hier.

Warnungen und Empfehlungen

Die Warnungen und Empfehlungen des AFS finden Sie hier.

Berichte des AFS

Die Jahresberichte des AFS an den Deutschen Bundestag finden Sie hier.

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