Wertpapierrat der BaFin
Der Wertpapierrat berät die BaFin in Fragen der Wertpapieraufsicht - etwa wenn es darum geht, Rechtsverordnungen zu erlassen oder Richtlinien aufzustellen. Das Gremium kann aber auch von sich aus Vorschläge zur Weiterentwicklung der Aufsicht unterbreiten.
Die BaFin muss den Wertpapierrat mindestens einmal im Jahr über ihre Aufsichtstätigkeit, die Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis und die internationale Zusammenarbeit informieren.
Jedes Bundesland entsendet einen Vertreter in den Wertpapierrat. An den Sitzungen des Gremiums können auch Vertreter der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie Vertreter der Deutschen Bundesbank teilnehmen. Der Wertpapierrat kann auch Sachverständige aus Wirtschaft und Wissenschaft anhören.
Mitglieder des Wertpapierrates
Stand: November 2011
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden Württemberg
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Berlin
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Land Brandenburg
Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Saarland
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein
Thüringer Finanzministerium