BaFin - Navigation & Service

Wertpapierrat der BaFin

Der Wertpapierrat berät die BaFin in Fragen der Wertpapieraufsicht - etwa wenn es darum geht, Rechtsverordnungen zu erlassen oder Richtlinien aufzustellen. Das Gremium kann aber auch von sich aus Vorschläge zur Weiterentwicklung der Aufsicht unterbreiten.

Die BaFin muss den Wertpapierrat mindestens einmal im Jahr über ihre Aufsichtstätigkeit, die Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis und die internationale Zusammenarbeit informieren.

Jedes Bundesland entsendet einen Vertreter in den Wertpapierrat. An den Sitzungen des Gremiums können auch Vertreter der Bundesministerien der Finanzen und der Justiz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie Vertreter der Deutschen Bundesbank teilnehmen. Der Wertpapierrat kann auch Sachverständige aus Wirtschaft und Wissenschaft anhören.

Mitglieder des Wertpapierrates

Stand: November 2011

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden Württemberg

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Berlin

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Land Brandenburg

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovationen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Saarland

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Thüringer Finanzministerium

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback