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Stand:geändert am 10.03.2025 | Thema MVP-Portal Einrichtung eines MVP-Fachverfahrens für die Bankenaufsicht

Die BaFin verfolgt das Ziel, vermehrt Einreichungen, die bislang größtenteils papierbasiert ablaufen, digital abzubilden. Mit Anpassungen der Anzeigevorordnungen zum KWG und ZAG ist vorgesehen, dass für Anzeigen und Unterlagen auf Verlangen der BaFin oder der Deutschen Bundesbank ein entsprechender Einreichungsweg zu nutzen ist. Die bestehenden papierhaften Verfahren werden daher sukzessive auf eine digitale Einreichung umgestellt.

Über das MVP-Fachverfahren Bankenaufsicht sind folgende Einreichungen zwingend und ausschließlich elektronisch einzureichen:

  • Aufgestellte und festgestellte Jahresabschlüsse nach § 26 KWG und § 22 ZAG

  • Bestellung des Jahresabschlussprüfers nach § 28 KWG und § 23 ZAG

    Hinweis zum Einreichungsweg für Kreditinstitute, die einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angeschlossen sind oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft werden: Die Regelungen in § 1 Abs. 2 AnzV haben auch bei der elektronischen Einreichung weiterhin Bestand.

    Seit Mitte des Jahres 2023 sind weitere Meldungen hinzugekommen:

  • Meldungen nach § 5 Satz 2 PfandMeldeV

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin zur Pfandbrief-Meldeverordnung.

    Hinweis zu Beteiligungseinzel- und Beteiligungssammelanzeigen sowie Anzeigen der inländischen Zweigstellen: Die Anzeigen sind ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank elektronisch einzureichen und haben eine befreiende Wirkung für die Einreichungspflicht bei der BaFin.

    Wie geht das?

    Folgendes Informationsblatt beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können. Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie sich am MVP-Portal registrieren, die Gliederungspunkte I bis III zu lesen.

Abschließender Hinweis: Parallel zum MVP-Fachverfahren Bankenaufsicht ist für die Einreichung aufsichtlicher Anzeigen und Meldungen bei der Deutschen Bundesbank die Anwendung NExt | Deutsche Bundesbank zu verwenden (die Einreichung bei der BaFin entbindet folglich nicht von der Einreichungsfrist bei der Deutschen Bundesbank). Die durch die Deutsche Bundesbank im Zuge der Umstellung auf NExt geänderten Dateinamenskonventionen finden in Bezug auf den MVP-Einreichungstypen „Jahresabschlüsse“ bei der BaFin entsprechende Anwendung.

Kontakt bei Fragen

Fachliche Fragen zum Verfahren an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-Bankenaufsicht@BaFin.de

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: MVP-Support@BaFin.de

 

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