Thema MVP Portal MVP-Portal
Als Person oder Unternehmen können Sie vielen Meldepflichten auf elektronischem Wege nachkommen. Das MVP-Portal bietet Ihnen eine einfache und sichere Möglichkeit dazu.
Das MVP-Portal steht Ihnen unter anderem für folgende Mitteilungs- bzw. Hinterlegungspflichten zur Verfügung:
Netto-Leerverkaufspositionen
Mitteilungen bzgl. Verordnung (EU) Nr. 236/2012
Elektronische Hinterlegung endgültiger Angebotsbedingungen
Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 WpPG n.F.
Mitarbeiter- und Beschwerderegister
Anzeigen nach § 87 WpHG
Einreichen von Prüfungsberichten
Für Wirtschaftsprüfer
Versicherungsaufsicht
Elektronische Meldungen an die Versicherungsaufsicht
Versicherungsaufsicht - Solvency II
Elektronische Meldungen an die Versicherungsaufsicht gemäß Solvency II
EMIR
Elektronische Meldungen bzw. Mitteilungen nach EMIR
Prospekte (WpPG / VermAnlG)
Einreichen von Prospekten und Nachträgen
Positionslimits für Warenderivate
Transaktionsmeldungen (Art. 26 MiFIR)
Mitteilungen und Informationen zum Referenzsystem für Finanzinstrumente und Transparenzberechnungen (Title II MiFIR / Art. 22 + 27 MiFIR / Art. 4 MAR)
Elektronische Mitteilung von Referenzdaten zu Finanzinstrumenten sowie Informationen zu Transparenzberechnungen
Verdachtsmeldungen nach MAR (Art. 16 Abs. 1 und 2)
Aktienrückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen
Meldungen nach Art. 5 MAR i.V.m. VO (EU) 2016/1052
PSD2-Zahlungssicherheitsvorfälle
Meldungen nach § 54 Absatz 1 Satz 1 ZAG
NAB-Abwicklungsplanung
Informationsersuchen gemäß § 42 SAG
Sie sind bereits registriert?
Direkt zum MVP-Portal
Zugang & Registrierung
Um für ein Fachverfahren Mitteilungen bzw. Hinterlegungen einreichen zu können, müssen Sie sich zuerst am MVP-Portal registrieren und folgend den Antrag auf eine Meldeberechtigung elektronisch einreichen. Beides ist über die Oberfläche des MVP-Portals möglich.
Bitte beachten Sie die Verweise für weitere Informationen und Dokumentation in der rechten Spalte.
geändert am 08.01.2018