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Stand:geändert am 03.01.2018 Anzeigen nach § 87 WpHG (Mitarbeiter- und Beschwerderegister)

Wertpapierdienstleistungsunternehmen treffen nach § 87 WpHG Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Tätigkeit ihrer Mitarbeiter als Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte und im Zusammenhang mit eingehenden Beschwerden. Die Anzeigen sind über das MVP-Portal der BaFin einzureichen. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Mitarbeiter sowie Details zum Anzeigeverfahren enthält die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).

Weitere Einzelheiten nebst Handbüchern, Informationsblättern sowie Fragen und Antworten stehen im Bereich Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung.


Kontakt für Fragen

  • Fragen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister:

  • Fragen zum MVP-Verfahren:

Kontakt: Be­ra­ter­re­gis­ter
für fachliche Fragen

E-Mail: beraterregister@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

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