Stand:geändert am 03.01.2018 Anzeigen nach § 87 WpHG (Mitarbeiter- und Beschwerderegister)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen treffen nach § 87 WpHG Anzeigepflichten im Zusammenhang mit der Tätigkeit ihrer Mitarbeiter als Anlageberater, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte und im Zusammenhang mit eingehenden Beschwerden. Die Anzeigen sind über das MVP-Portal der BaFin einzureichen. Einzelheiten zu den Anforderungen an die Mitarbeiter sowie Details zum Anzeigeverfahren enthält die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).
Weitere Einzelheiten nebst Handbüchern, Informationsblättern sowie Fragen und Antworten stehen im Bereich Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung.
Kontakt für Fragen
Fragen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister:
- Bei technischen Fragen prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Frage bereits in den FAQ zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister beantwortet wurde.
- Andernfalls wenden Sie sich bitte an das Postfach beraterregister@bafin.de, an das Sie auch inhaltliche Grundsatzfragen richten können.
Fragen zum MVP-Verfahren:
- Prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre Frage bereits in den häufig gestellten Fragen zum MVP-Portal beantwortet wurde.
- Andernfalls richten Sie Ihre Frage bitte an mvp-support@bafin.de.
Bitte beachten Sie die Verweise für weitere Informationen und Dokumentationen in der rechten Spalte.
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Beraterregister
für fachliche Fragen
E-Mail: beraterregister@bafin.de
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Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de