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Stand:geändert am 21.11.2014 Mitteilungen bzgl. Verordnung (EU) Nr. 236/2012 (Netto-Leerverkaufspositionen)

MVP Portal

Sollte es zu technischen Problemen mit dem MVP Portal kommen oder eine Wartungsseite angezeigt werden können Sie Ihre Mitteilungspflicht fristwahrend mit Hilfe der unten verlinkten PDF-Vorlagen per Fax einreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie schnellstmöglich die elektronische Meldung nachreichen müssen um die Mitteilungspflicht zu erfüllen.

Fax-Nummer: +49 (0) 228 / 4108-1717 (Referat WA 25)

Formular "Mitteilung/Mitteilung nach von Nettoleerverkaufspositionen"

Formular "Stornierung einer Mitteilung"

Allgemeine Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass Mitteilungen von Netto-Leerverkaufspositionen zwar bereits ab Antragstellung vorgenommen werden können. Allerdings besteht bis zur Freischaltung des Antrags zum Fachverfahren „Netto-Leerverkaufspositionen“ das Risiko einer Löschung der Datensätze, wenn der Antrag zum Fachverfahren – z.B. weil Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben – abgelehnt wird. Bitte reichen Sie daher unverzüglich nach Anmeldung alle erforderlichen Unterlagen ein.

Die Fehlermeldung “Duplicate submission of rasing the limit” bedeutet, dass eine Mitteilung nicht erforderlich war. Im Vergleich zur letzten abgegeben Mitteilung wurde die Meldeschwelle nicht unterschritten oder es wurde keine weitere Meldeschwelle erreicht. Im Falle dieses Fehlers wird die komplette Mitteilung verworfen bzw. nicht gespeichert/akzeptiert.

Beispiel für NLP in Aktien:

Sie haben eine NLP in Höhe von 0,35 % mitgeteilt. Eine erneute Mitteilung ist erst erforderlich, wenn ein weiterer Schwellenwert erreicht oder unterschritten wurde. Beträgt die NLP z.B. 0,29768 ist diese mitzuteilen, da der Schwellenwert von 0,3 % unterschritten wurde. Mitzuteilen ist dann die NLP von 0,29 %, da durch Streichung der Dezimalstellen bis auf die ersten beiden Nachkommastellen zu runden ist.

Genauere Ausführungen finden Sie

in den FAQ zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach Art. 5 ff. der EU-LeerverkaufsVO (insbesondere Frage 16),

sowie

in den Q&As der ESMA (insbesondere zur Rundung Frage 2f und 2g).

Kontakt: Leer­ver­käu­fe
für fachliche Anfragen

E-Mail: leerverkaeufe@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

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