BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 09.01.2024 | Thema Prospekte Einreichung von Prospekten, Nachträgen, Vermögensanlagen-Informationsblättern und Wertpapier-Informationsblättern gemäß WpPG und VermAnlG

Prospekte, Nachträge, Vermögensanlagen-Informationsblätter („VIB“) und Wertpapier-Informationsblätter („WIB“) können durch Emittenten oder auch Anbieter sowie andere berechtigte Personen (z.B. Rechtsanwälte) bei der BaFin eingereicht werden. Für die elektronische Einreichung von Prospekten, Nachträgen, VIB und WIB stellt die BaFin das elektronische Fachverfahren „Prospekte (EU-VO/WpPG/ VermAnlG)“ über das MVP Portal zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass elektronische Einreichungen erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Antragsstellers zum Fachverfahren „Prospekte (EU-VO/WpPG/VermAnlG)“ vorgenommen werden können

Alle notwendigen Informationen zur Selbstregistrierung am MVP Portal, zur Anmeldung zum Fachverfahren „Prospekte (EU-VO/WpPG/VermAnlG)“ und zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der BaFin, einschließlich der Nutzung der MVP Postfach Funktion, finden Sie in den Informationsblättern unter „Zusatzinformationen“ -> „Handbücher“.

Es müssen je nach Einreichungsart und Prospekttyp Eintragungen für diverse Melde- und Metadaten vollständig über das MVP Portal, bis spätestens zur Billigung des Prospektes, ausgefüllt sein. Die Metadaten der Wertpapierprospekte richten sich nach dem RTS 2019/979 (Anhang VII - An die ESMA zu übermittelnde maschinenlesbare Daten). Weitere Informationen sowie eine tabellarische Übersicht der erforderlichen Daten finden Sie unter "Zusatzinformationen" im "Informationsblatt Metadaten“.

Die BaFin erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die nach § 1 Nr. 3, 4 oder 5 Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV) erbracht werden. Bitte entnehmen Sie die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren den Abschnitten 3 und 4 der Anlage zu § 2 Abs. 1 FinDAGebV (Gebührenverzeichnis)..

Kontakt: PRO Sup­port
für Fragen zum elektronischen Hinterlegungsverfahren

E-Mail: pro-support@bafin.de

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback