Stand:geändert am 21.09.2023 | Thema MVP-Portal Einreichungen durch Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben Sie als Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsverband die Möglichkeit, Prüfungsberichte sowie Erfassungs- und Fragebögen auf elektronischem Wege einzureichen.
Das Verfahren „Einreichungen durch Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände“ unterstützt bislang folgende Einreichungen:
- Prüfungsberichte nach § 26 KWG
- Prüfungsberichte nach § 22 ZAG
- Prüfungsberichte nach § 76 WpIG
- Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, § 19 ZAG und § 5 WplG
- Prüfungsberichte nach EinSiG
- Prüfungsberichte nach § 9 AnlEntG
- Erfassungsbögen / Prüfungsberichte Geldwäscheprävention
- Prüfungsberichte nach § 3 Abs. 5 KAPrüfbV
- Prüfungsberichte nach § 68 KAGB und § 45a Abs. 5 KAGB
- Fragebögen nach § 19 Abs.1 WpDPV
- Prüfungsberichte nach § 19 Abs. 1 WpDPV
- Eigenmittelbestätigung bei Erlaubnisverfahren nach § 32 KWG sowie §§ 10 und 11 ZAG
Wie geht das?
Folgendes Informationsblatt beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können. Wir empfehlen Ihnen, die Gliederungspunkte I bis III zu lesen, noch bevor Sie sich am MVP Portal registrieren.
Kontakt bei Fragen
Fachliche Fragen zum Verfahren an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-WP@BaFin.de
Fachliche Fragen zu den einzelnen Einreichungstypen:
- Bei Erfassungsbögen und Prüfungsberichten zur Geldwäscheprävention an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-WP-GW@BaFin.de - Bei Prüfungsberichten nach § 3 Abs. 5 KAPrüfbV sowie Prüfungsberichte nach KAGB an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-WP-KAPruefbV@BaFin.de
- Bei Fragebögen und Prüfungsberichten nach § 19 Abs. 1 WpDPV an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-WP-WpDPV@BaFin.de - Bei Sonderprüfungsberichten nach § 5 WpIG und Prüfungsberichten nach § 76 WpIG an:
E-Mail:: Fachsupport-MVP-WP-WpIG@BaFin.de
- Bei allen anderen Prüfungsberichten bitte auch an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-WP@BaFin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: MVP-Support@BaFin.de