Stand:geändert am 05.01.2018 | Thema MVP-Portal Transaktionsmeldungen für Rückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen nach Art. 5 MAR
Art. 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sieht i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von den Verboten des Insiderhandels und der Marktmanipulation (Art. 14, 15 MAR) vor für Aktienrückkaufprogramme und Stabilisierungsmaßnahmen. Teil dieser Bedingungen sind Transaktionsmeldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Sowohl für Rückkaufprogramme (Art. 5 Abs. 3 MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 2 VO 2016/1052) als auch für Stabilisierungsmaßnahmen (Art. 5 Abs. 5 MAR i.V.m. Art. 6 Abs. 4 S. 2 VO 2016/1052) sind spätestens am Ende des siebten Handelstags nach dem Tag der Ausführung des jeweiligen Geschäfts den zuständigen Behörden entsprechende Transaktionsmeldungen zu übermitteln.
Der BaFin können diese Meldungen auf elektronischem Weg übermittelt werden. Hierfür stellt die BaFin ein entsprechendes elektronisches Fachverfahren über das MVP-Portal zur Verfügung.
Nachfolgend verlinkt sind Vorlagen (Excel-Dateien), die heruntergeladen, mit den entsprechenden Transaktionsmeldungen befüllt und anschließend über das Fachverfahren des MVP-Portal der BaFin übermittelt werden können.
Link zur Vorlage für Meldungen Rückkaufprogramme ab 03.01.2018 in deutscher und englischer Sprache
Eine zu übermittelnde Datei wird vom MVP-Portal nur angenommen, wenn Sie folgender Namenskonvention entspricht:
„BUYB_ISIN_YYYY-MM-DD_YYYY-MM-DD“ für Rückkäufe bzw.
„STAB_ISIN_YYYY-MM-DD_YYYY-MM-DD“ für Stabilisierungen.
„ISIN“ ist durch die tatsächliche ISIN des betroffenen Instruments zu ersetzen. Dahinter ist jeweils das Datum der ersten und letzten mit dieser Meldung übermittelten Transaktion anzugeben.
Rückfragen zu Transaktionsmeldungen nach Art. 5 MAR im Wege der elektronischen Übermittlung über das MVP-Fachverfahren richten Sie bitte an:
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
E-Mail: mvp-support@bafin.de
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die elektronische Einreichung der Transaktionsmeldungen erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Antragstellers zum entsprechenden Fachverfahren für Rückkäufe und Stabilisierungen vorgenommen werden können. Zuvor ist der im MVP Portal auszufüllende Antrag unterschrieben mit den im Infoblatt aufgeführten, weiteren Unterlagen an die BaFin zu senden.
Kontakt:
MVP Supporthotline
Für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de