Thema MVP-Portal TEST Ad-hoc-Publizität
Sie haben die Möglichkeit, das Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“, über welches rechtswirksam elektronische Ad-hoc-Mitteilungen gem. § 26 Abs. 1 WpHG und Aufschubmitteilung gem. Art. 6 DelVO(EU) 2016/522 übermittelt werden können, zu testen. Die rechtswirksame Übermittlung einer Mitteilungen in elektronischer Form ist allerdings nicht über das TEST-Fachverfahren möglich, sondern ausschließlich über das Fachverfahren.
Zu Testzwecken können Sie nach Registrierung auf der MVP die Zulassung zum Fachverfahren „TEST Ad-hoc-Publizität“ beantragen. Sie werden nach Übersendung des unterschriebenen und eingescannten Zulassungsantrags an die BaFin zeitnah freigeschaltet. Der Zulassungsantrag kann direkt innerhalb der MVP hochgeladen werden. Im Testverfahren können Sie sowohl das Online-Formular testen als auch die Übermittlung einer XML-Datei einer Stimmrechtsmitteilung via upload oder über die SOAP-Schnittstelle.
Technische Fragen zum elektronischen Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“ richten Sie bitte ausschließlich an: p26_1wphg@bafin.de.
Bei technischen Fragen oder Problemen betreffend Ihre Registrierung und die Nutzung der MVP wenden Sie sich bitte an den technischen Support: mvp-support@bafin.de.
Hinweis
Über das TEST-Fachverfahren können elektronische Ad-hoc-Mitteilungen nicht rechtswirksam übermittelt werden. Hierfür ist ein Antrag auf Zulassung zum Fachverfahren „Ad-hoc-Publizität“ erforderlich, den Sie in Ihrem MVP- Benutzerkonto unter "Fachverfahren beantragen" stellen können. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie entsprechend Ihrer Angaben bei der Registrierung auf der MVP per E-Mail informiert.