Stand:geändert am 18.06.2024 | Thema Bedeutende Stimmrechtsanteile TEST_Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG
Sie haben die Möglichkeit, das Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“, über welches seit dem 1. Juli 2020 rechtswirksam elektronische Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG übermittelt werden müssen, zu testen. Die rechtswirksame Übermittlung einer Stimmrechtsmitteilung in elektronischer Form ist allerdings nicht über das TEST-Fachverfahren möglich, sondern ausschließlich über das Fachverfahren oder auf konventionellem Wege. Nähere Informationen zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ finden Sie hier.
Zu Testzwecken können Sie nach Registrierung auf der MVP die Zulassung zum Fachverfahren „TEST_Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ beantragen (siehe hierzu unten unter „Zusatzinformationen“ das Informationsblatt zur Registrierung und Zulassung zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“; die Ausführungen gelten entsprechend auch für die Zulassung zum Fachverfahren „TEST_Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“). Sie werden nach Übersendung des unterschriebenen und eingescannten Zulassungsantrags an die BaFin zeitnah freigeschaltet. Der Zulassungsantrag kann direkt innerhalb der MVP hochgeladen werden (siehe oben genanntes Informationsblatt). Im Testverfahren können Sie sowohl das Online-Formular testen als auch die Übermittlung einer XML-Datei einer Stimmrechtsmitteilung via upload oder über die SOAP-Schnittstelle.
Elektronische Übermittlung von Stimmrechtsmitteilungen
Sofern Sie rechtswirksam elektronische Stimmrechtsmitteilungen übermitteln wollen, müssen Sie zusätzlich die Zulassung zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ beantragen, da mit der Zulassung zum Testverfahren noch keine Zulassung zum Fachverfahren außerhalb des Testbetriebs verbunden ist.
Nähere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Mitteilungspflichten gemäß §§ 33 ff. WpHG finden Sie auf der BaFin-Homepage zu Bedeutende Stimmrechtsanteile. Bitte beachten Sie insbesondere unsere FAQ zu den Mitteilungspflichten sowie den Emittentenleitfaden.
Technische Fragen zum elektronischen Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ richten Sie bitte ausschließlich an: stimmrechte-support@bafin.de.
Bei technischen Fragen oder Problemen betreffend Ihre Registrierung und die Nutzung der MVP wenden Sie sich bitte an den technischen Support: mvp-support@bafin.de.
Hinweis
Über das TEST-Fachverfahren können elektronische Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtswirksam übermittelt werden. Den Antrag auf Zulassung zum Fachverfahren „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ für die rechtswirksame Übermittlung von elektronischen Stimmrechtsmitteilungen können Sie in Ihrem MVP- Benutzerkonto unter "Fachverfahren beantragen" stellen. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie entsprechend Ihrer Angaben bei der Registrierung auf der MVP per E-Mail informiert.