Thema MVP-Portal Personenanzeigen: VAG
Über das Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) haben die von der BaFin beaufsichtigten Versicherungsunternehmen und sonstigen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) anzeigepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, bestimmte Personenanzeigen nach dem VAG elektronisch einzureichen.
Die Formulare für die der Meldepflicht unterliegenden Unternehmen befinden sich im Fachverfahren Personenanzeigen: VAG / Formulare für Unternehmen. Den von diesen Anzeigen betroffenen natürlichen Personen stehen im Fachverfahren Personenanzeigen: VAG / Formulare für Personen verschiedene Formulare zur Verfügung.
Das Verfahren Personenanzeigen: VAG unterstützt bislang folgende Anzeigen:
die erfolgte Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 47 Nummer 1 VAG bei Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
- das Ausscheiden von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans nach § 47 Nummer 2 VAG bei Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. (Hinweis: Zu Beginn können das Ausscheiden von Personen und eine etwaige „Allgemeine Mitteilung“ im Nachgang zu einer bereits erfolgten Anzeige nur dann elektronisch über dieses System angezeigt werden, wenn bereits deren Bestellung auf diesem Weg angezeigt wurde. Eine Erweiterung auf Personen, die außerhalb dieses Systems angezeigt wurden, ist jedoch in Arbeit.
Wie geht das?
Das „Informationsblatt zu den Fachverfahren Personenanzeigen: VAG / Formulare für Unternehmen und Personenanzeigen: VAG / Formulare für Personen (Stand: 01/2025)“ beschreibt ausführlich, wie Sie das Verfahren beantragen und nutzen können.
Für die von den Anzeigepflichten betroffenen Unternehmen und natürlichen Personen stehen als Hilfestellung darüber hinaus die im Anhang des vorbezeichneten Informationsblattes befindlichen „Ausfüllhinweise zu den MVP-Formularen“ zur Verfügung.
Zur Veranschaulichung finden Sie unter den Zusatzinformationen im Anhang Beispiele der von den Unternehmen und Personen online auszufüllenden MVP-Formulare. Teils wurden bei den Auswahlfeldern beispielhaft Optionen gewählt und verschiedene Checkboxen aktiviert, um die Dynamik der Formulare möglichst umfassend darzustellen.
Wichtige Hinweise zur Verwendung der MVP-Vorgangsnummern
- Wenn eine Bestellanzeige über das MVP-Portal eingereicht wird, erhält diese eine systemseitige MVP-Vorgangsnummer (zu unterscheiden von dem erst im Laufe des Anzeigeverfahrens automatisch mitgeteilten BaFin-Geschäftszeichens beginnend mit GZ: VA….). Diese MVP-Vorgangsnummer tragen Sie bitte unbedingt in alle Formulare ein, die sich auf diese Bestellung beziehen, um eine korrekte Zuordnung zum laufenden Anzeigeprozess sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für etwaige Nachlieferungen (Formular: „Allgemeine Mitteilungen“) im Rahmen des Anzeigeprozesses.
- Beim Einreichen von Folgeanzeigen („Allgemeine Mitteilung“ und „Ausscheidensanzeige“) geben Sie bitte immer die vorhandene MVP-Vorgangsnummer aus der ursprünglichen Bestellanzeige an, um die korrekte Zuordnung zum Mandat zu erleichtern. Diesen Anzeigen wird dann jeweils eine eigene MVP-Vorgangsnummer zugewiesen, da es sich um separate MVP-Prozesse handelt.
Kontakt bei Fragen
Fachliche Fragen zum Verfahren richten Sie bitte, soweit möglich, unter Angabe der MVP-Vorgangsnummer an:
E-Mail: Fachsupport-MVP-Personenanzeigen-VAG@bafin.de
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: MVP-Support@BaFin.de
Um die sichere Übertragung vertraulicher Informationen zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit zur Versendung von verschlüsselten Mails an die BaFin. Falls Sie in der E-Mail-Korrespondenz mit der BaFin noch keine Verschlüsselung nutzen, finden Sie auf der BaFin-Internetseite Informationen zur Einrichtung.