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Stand:geändert am 01.09.2016 | Thema Insiderüberwachung, Marktmanipulation Verdachtsmeldungen nach Art. 16 Abs. 1 und 2 MAR

Betreiber von Märkten, Wertpapierfirmen, die einen Handelsplatz betreiben, und Personen, die gewerbsmäßig Geschäfte vermitteln oder ausführen, sind ab 2. Juli 2016 gemäß Artikel 16 Absatz 1 und 2 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, Aufträge und Geschäfte, die Insidergeschäfte, Marktmanipulationen oder der Versuch hierzu sein könnten, unverzüglich der BaFin zu melden.

Für diese Verdachtsmeldungen (sogenannte Suspicious Transaction and Order Reports – „STORs“) ist das EU-weit einheitliche Formular für Verdachtsmeldungen zu verwenden.

Link zum STOR-Formular in deutscher Sprache

Link zum STOR-Formular in englischer Sprache

Die Übermittlung der STORs soll ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen, hierfür stellt die BaFin das elektronische Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ über das MVP-Portal zur Verfügung.

Rückfragen zur elektronischen Übermittlung über das Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ richten Sie bitte ausschließlich an:

E-Mail: stor-support@bafin.de

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die elektronische Einreichung der STORs erst ab dem Zeitpunkt der Freischaltung des Antragstellers zum Fachverfahren „Verdachtsmeldungen nach MAR“ vorgenommen werden können. Zuvor ist der im MVP Portal auszufüllende Antrag unterschrieben mit den im Infoblatt aufgeführten, weiteren Unterlagen an die BaFin zu senden.

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Kontakt:STOR-Sup­port

E-Mail: STOR-Support@bafin.de

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