BaFin - Navigation & Service

Thema Sanierung/Abwicklung Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) ist die zweite Säule der Europäischen Bankenunion und ergänzt den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM).

Das Ziel des SRM ist es, eine geordnete (und gegebenenfalls grenzüberschreitende) Abwicklung von Banken zu gewährleisten und dabei negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Realwirtschaft und öffentliche Finanzen zu vermeiden.

Der SRM besteht aus dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) mit Sitz in Brüssel und den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten. In Deutschland ist es seit 1. Januar 2018 die BaFin (bis Ende des Jahres 2017 die FMSA), welche als nationale Abwicklungsbehörde für die Bundesrepublik Deutschland fungiert. Neben dem SRB wurde der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) als zweites Kernelement des SRM gegründet. Der SRF wird durch Bankenabgaben finanziert.

Rechtsgrundlage für den SRB ist die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO). Diese ist am 19. August 2014 in Kraft getreten. Seit dem Jahr 2016 hat der SRB außerdem die Rolle der Abwicklungsbehörde für Institute unter der direkten Aufsicht der EZB sowie für grenzüberschreitend tätige Gruppen innerhalb der SSM-Mitgliedstaaten übernommen.

Der Ausschuss tagt in zwei unterschiedlichen Zusammensetzungen: Präsidiumssitzungen und Plenarsitzungen. Die BaFin - als nationale Abwicklungsbehörde Mitglied des SRB - nimmt an den Plenarsitzungen teil und ist hier stimmberechtigt. Sollten bei einer Präsidiumssitzung Beratungen bezüglich eines deutschen Unternehmens oder eines ausländisches Unternehmens mit einer wichtigen Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Deutschland anstehen, so ist die BaFin auch hier eingebunden.

Zusatzinformationen

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Hinweise auf tatsächliche oder mögliche Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften richten Sie bitte an unsere Hinweisgeberstelle.

Wir freuen uns über Ihr Feedback