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Stand:geändert am 06.02.2024 Europäische Aufsicht

Seit dem 4. November 2014 stellt der einheitliche europäische Aufsichtsmechanismus bedeutende Großbanken der teilnehmenden Länder unter die direkte Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB). Bereits am 1. Januar 2011 haben drei neue europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities) ihre Arbeit aufgenommen: die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Zugleich wurde der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet.

Europäisches System der Finanzaufsicht – ESFS

Die oben genannten Einrichtungen sollen gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden für eine verbesserte und harmonisierte Finanzaufsicht im Europäischen Binnenmarkt sorgen. Mit Blick auf die Auswirkungen der letzten weltweiten Finanzkrise sahen der Rat der Europäischen Union, die EU-Kommission und das Europäische Parlament als Beteiligte des europäischen Gesetzgebungsprozesses die Notwendigkeit gegeben, eine effektive Finanzaufsicht für den Binnenmarkt zu schaffen. Daher einigten sich die EU-Organe am 22. September 2010 darauf, ein Europäisches System der Finanzaufsicht zu begründen, das European System of Financial Supervision oder ESFS.

Grundlage für die neuen Aufsichtsstrukturen bildete der Bericht der Expertengruppe um den ehemaligen Leiter der französischen Zentralbank, Jacques de Larosière. Der so genannte De-Larosière-Bericht war im Februar 2009 veröffentlicht worden.
Neben dem ESRB, der EBA, der EIOPA und der ESMA umfasst das ESFS den Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden („Gemeinsamer Ausschuss“) sowie die nationalen Aufsichtsbehörden. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden sind im Wege der Rechtsnachfolge aus den bisherigen Level-3-Ausschüssen hervorgegangen und verfügen über eine eigene Rechtspersönlichkeit. So wurde das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) in London zur Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, das Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors (CEIOPS) in Frankfurt am Main zur Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge und das Committee of European Securities Regulators (CESR) in Paris zur Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Nachfolgende Grafik veranschaulicht das seit Anfang 2011 bestehende ESFS, in dem die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde ein aktiver Teil ist:

Europäisches System der Finanzaufsicht

Europäisches System der Finanzaufsicht Europäisches System der Finanzaufsicht

Die Aufgabe der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs) ist es, auf Grundlage von EU-Verordnungen und -Richtlinien technische Standards für die EU-Kommission vorzubereiten (Level 2 der europäischen Gesetzgebung). Daneben veröffentlichen die ESAs selbst Leitlinien und Empfehlungen (Level 3).

Die Ebenen der EU-Gesetzgebung und die Rolle der ESAs

Die Ebenen der EU-Gesetzgebung und die Rolle der ESAs Die Ebenen der EU-Gesetzgebung und die Rolle der ESAs

Eine weitere zentrale Aufgabe der ESAs besteht darin, dafür zu sorgen, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese Vorgaben konvergent anwenden. Anders, als ihre Bezeichnung es nahelegt, sind die ESAs aber keine Aufsichtsbehörden – von wenigen eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen. Themen von sektorübergreifender Bedeutung bearbeitet der Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee). Die ESAs und der Gemeinsame Ausschuss agieren auf mikroprudenzieller Ebene.

Mikro- und makroprudenzielle Aufsicht

Das Hauptziel des ESFS besteht darin, zu gewährleisten, dass die für den Finanzsektor geltenden Vorschriften auch angemessen angewendet werden. So soll das ESFS die Finanzstabilität erhalten, für Vertrauen zum Finanzsystem insgesamt und für einen ausreichenden Schutz der Verbraucher sorgen.

Das Konzept des ESFS beruht auf zwei Grundpfeilern: einmal der makroprudenziellen Aufsicht durch das ESRB und dann der mikroprudenziellen Aufsicht durch ein Netzwerk, in dem die europäischen und die nationalen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten.

Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht überwacht das ESRB die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes. Demgegenüber befassen sich die mikroprudenziellen Behörden mit der Solvenzaufsicht über die Finanzinstitute sowie mit der Marktaufsicht. Die (mikro- und makroprudenziellen) Aufsichtssäulen des ESFS sollen eng kooperieren und sich gegenseitig mit relevanten Informationen versorgen. Um eine bessere sektorübergreifende Abstimmung zu gewährleisten, sollen EBA, EIOPA und ESMA regelmäßig und eng in ihrem Gemeinsamen Ausschuss zusammenarbeiten.

Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus – SSM

Die Erfahrungen aus der Finanzkrise führten dazu, dass erneut die Pläne aufgegriffen wurden, die Beaufsichtigung der Banken im Euro-Währungsraum zu vereinheitlichen. Ziel ist es, eine effektivere Kontrolle des Bankensektors und die einheitliche Anwendung des europäischen Finanzmarktrechts zu gewährleisten.

Nach einer Initiative der EU-Kommission im Juni 2012 mündete die Entwicklung in eine Gipfelerklärung der Staats- und Regierungschefs des Euroraums vom 29. Juni 2012 in Brüssel: Sie sprachen sich dafür aus, zügig einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus, den Single Supervisory Mechanism (SSM) für Kreditinstitute aus Ländern des Euro-Währungsraumes einzurichten.

Bereits in ihrer Gipfelerklärung hatten die Staats- und Regierungschefs die Rechtsgrundlage für die künftige europäische Bankenaufsicht benannt: Artikel 127 Abs. 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Nach dieser Vorschrift kann der Rat durch eine einstimmig zu beschließende Verordnung und nach Anhörung sowohl des Europäischen Parlaments als auch der Europäischen Zentralbank der EZB besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen.

Mit der Verordnung des Rates vom 15. Oktober 2013 war die rechtliche Basis für eine umfassende Übertragung von Befugnissen der Bankaufsicht auf die EZB geschaffen. Diese Bankaufsicht erstreckt sich zunächst nur auf die Banken des Euroraums. Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets können auf freiwilliger Basis am SSM teilnehmen. Nach einer etwa einjährigen Übergangsperiode übt die EZB ihre neuen Befugnisse seit dem 4. November 2014 nun auch tatsächlich aus.

Ein­heit­li­cher Auf­sichts­me­cha­nis­mus

Wie arbeiten EZB und nationale Aufsichtsbehörden zusammen? Welche Institute werden vom SSM beaufsichtigt?

Mehr: Einheitlicher Aufsichtsmechanismus …

Internationales - Europäische Aufsicht (verweist auf: Einheitlicher Aufsichtsmechanismus)

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Weder die Wertpapieraufsicht noch die Aufsicht im Versicherungswesen sind von der Übertragung von Aufsichtsaufgaben auf die EZB betroffen. Insofern hat sich am System des ESFS nichts geändert. Zudem sind die Aufsichtsstrukturen aus ESRB, ESAs und nationalen Aufsichtsbehörden im ESFS unverändert geblieben: Im Bankensektor agiert die EZB teilweise neben und teilweise anstelle der nationalen Aufsichtsbehörden und wurde als zuständige Behörde in das ESFS eingegliedert.

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